Hartz IV: Der Härtefall-Katalog ist da

Berlin (dpa) - Eine Woche nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes haben sich das Bundesarbeitsministerium sowie Bundesagentur für Arbeit auf einen Härtefall-Katalog für Hartz- IV-Empfänger verständigt.

Wie das Ministerium am Dienstagabend in Berlin weiter mitteilte, greift der Leistungsanspruch ab sofort, wenn Hilfebedürftige einen «unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf haben.» Profitieren können von der Härtefall-Klausel unter anderem Rollstuhlfahrer, chronisch Kranke, geschiedene Paare sowie Kinder mit Schulproblemen.

Als «außergewöhnliche laufende Belastung» werden in bestimmten Fällen nicht verschreibungspflichtige Medikamente eingestuft, etwa Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis oder Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion. Rollstuhlfahrer, die gewisse Tätigkeiten im Haushalt nicht ohne fremde Hilfe erledigen können und keine Hilfe von anderen erhalten, sollen Putz- oder Haushaltshilfen bezahlen können. In den Katalog der Hartz-IV-Zusatzleistungen sollen auch Fahrt- und Übernachtungskosten aufgenommen werden, wenn geschiedene Ehepartner ihre getrennt lebenden Kinder besuchen.

Kosten für Nachhilfeunterricht können nur im Einzelfall gewährt werden: Voraussetzung hierfür ist, dass es einen besonderen Anlass gibt - etwa eine langfristige Erkrankung oder einen Todesfall in der Familie. Zudem muss die Aussicht auf Überwindung des Nachhilfebedarfes innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten, längstens bis zum Schuljahresende bestehen. In der Regel können Kosten für Nachhilfeunterricht nicht übernommen werden, vorrangig sind schulische Angebote wie Förderkurse zu nutzen.

Auf der vom Ministerium veröffentlichten Liste werden mehrere Leistungen ausdrücklich von der Härtefall-Regelung ausgeschlossen. Dazu gehören unter anderem die Praxisgebühr, Brillen, Waschmaschinen, Kleidung für Übergrößen und Zahnersatz.

Arbeitsmarkt / Soziales
16.02.2010 · 17:58 Uhr
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