Harte Zeiten für Bürgergeld-Bezieher
Mehr Druck auf Arbeitssuchende
Die Reform soll die staatliche Unterstützung stärker an Mitwirkungspflichten koppeln und Missbrauch härter sanktionieren. Wer künftig Termine beim Jobcenter versäumt oder angebotene Stellen ablehnt, muss mit deutlichen Kürzungen rechnen: Statt wie bisher zehn Prozent sollen bis zu 30 Prozent Abzüge möglich sein. Wer dauerhaft nicht erreichbar ist, verliert sogar komplett den Anspruch auf Leistungen. Ziel, so Bas, sei es, „das Vertrauen in das System wieder zu stärken“.
Weniger Schonvermögen, keine Schonfrist mehr bei Wohnungen
Auch beim Vermögensschutz soll sich vieles ändern. Die bisherige Regel, wonach Bezieher in den ersten zwölf Monaten bis zu 40.000 Euro behalten dürfen, soll fallen. Die Grenzen werden gesenkt, und auch bei der Wohnsituation soll es keine Kulanz mehr geben: Wer in einer zu teuren Wohnung lebt, muss künftig sofort umziehen. Die bislang geltende einjährige Schonfrist soll gestrichen werden.
Zuwanderung und Sozialleistungen im Fokus
Diskutiert wird zudem eine Beschränkung des Bürgergeldbezugs für EU-Bürger. Vertreter der schwarz-roten Koalition wollen erreichen, dass Sozialleistungen nicht mehr so leicht bezogen werden können. SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch bezweifelt jedoch, dass sich eine solche Regelung kurzfristig rechtlich durchsetzen lässt.
Zeitplan: Beschluss noch im Oktober
Kanzler Friedrich Merz zeigte sich zuversichtlich, die Reform zügig umzusetzen. Beim „Ständehaus Treff“ der Rheinischen Post betonte er, die Neuregelung müsse „den Weg zurück in den Arbeitsmarkt deutlich attraktiver machen“. Bas kündigte an, innerhalb von zwei Wochen einen konkreten Gesetzentwurf vorzulegen. Das Reformpaket soll noch im Oktober im Bundestag verabschiedet werden – und damit die wohl größte Neuausrichtung der Grundsicherung seit ihrer Einführung markieren.

