Halle (dts) - Fünf durch den Terroranschlag von Halle geschädigte Opfer wollen im Strafprozess gegen den Attentäter zugleich Schadenersatz erstreiten. Wie die "Mitteldeutsche Zeitung" (MZ) berichtet, haben die Betroffenen Forderungen gegen den angeklagten Stephan B. eingereicht. Demnach haben unter ...

Kommentare

(10) k293295 · 20. November 2020
@9: Wenigstens ist das Brett aus Teakholz mit Ökozertifikat ;-) @7: Was ist da "höchst ungern"? Es geht hier nicht um irgendwelche politischen Differenzen sondern einfach um das Wohl oder Wehe für Gewaltopfer. Von rechtem Gesocks hab ich noch nie Hilfe für Opfer gesehen, immer nur Rache- und Gewaltphantasien gegen Täter.
(9) wimola · 20. November 2020
@ 8) Ja, natürlich ... - Brett abgenommen. *schäm.
(8) k293295 · 20. November 2020
@5: In der Tat: nicht die Hellsten. mir liegen nach über 500 betreuten Gewaltopfern, nach fast 150 Strafprozessen in Sachen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch noch ganz andere Bezeichnungen für diese Anwälte auf der Zunge. @6: Nein, das geht eben nicht! Die Schuld wird im Strafprozess festgestellt. Daraus würde sich der Anspruch auf Entschädigung nach OEG automatisch ergeben, muss nur beantragt werden. Diese Klage aber verhindert den Anspruch nach OEG.
(7) AS1 · 20. November 2020
@5 @6 Ich sage das höchst ungern, aber @4 hat in diesem Fall absolut recht. Die Ansprüche nach dem OEG richten sich der Höhe nach nach den Regelungen des Bundesversorgungsgesetzes (BVG). Wird im Zivilprozess oder auch im Strafprozess ein Schmerzensgeld/Schadenersatz zugesprochen, der die Leistungen nach BVG egalisiert oder übertrifft (was die Regel ist), so ist der Anspruch abgegolten. Es spielt dabei dann leider keine Rolle, ob diese Ansprüche auch vollstreckt werden.
(6) wimola · 20. November 2020
@2 und @ 4) Vielleicht wollen sie einfach, wie im Artikel (der ja eher oberflächlich ist) ausgeführt, einfach nur seine Schuld festgestellt wissen, um dann eben nach dem Opferentschädigungsgesetz ihre Forderungen einzubringen ... ;-) - Alles eine Frage der "Kostennote" ...*hüstel
(5) Chris1986 · 20. November 2020
@4 Ich hätte jetzt erwartet, dass es sich hier ähnlich verhält wie z.B. bei unterhaltspflichtigen Elternteilen, die nicht zahlen können/wollen und der Staat hier wieder einspringt. Wenn dem so ist, dann gehören die Opfer und deren Anwälte wohl nicht zu den Hellsten.
(4) k293295 · 20. November 2020
@3: Nein, das ist der Haken an der Sache, darum ist die Idee der Anwälte bescheuert: Wenn der Täter vom Opfer erfolgreich auf Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld verklagt wurde, verliert das Opfer den Anspruch auf Entschädigung nach Opferentschädigungsgesetz (OEG) stellen. Ein im Strafprozess ausgeurteiltes Schmerzensgeld bewirkt den gleichen Verlust. Diese Anwälte erweisen ihren Mandanten einen Bärendienst.
(3) Chris1986 · 20. November 2020
Das wird bestenfalls symbolischen Charakter haben. Zu holen ist bei ihm natürlich nichts aber wie @2 schon sagt, wird der Staat da, wie in vielen anderen Fällen zuvor auch, die Opfer entschädigen.
(2) k293295 · 20. November 2020
@1: Na, wollen wird er nicht. Ob er kann, weiß ich nicht. Die Idee der Anwälte, gegen den Täter zu klagen, ist bescheuert. Sowas regelt man mit dem Opferentschädigungsgesetz. Dadurch muss der Staat entschädigen und darf dann versuchen, sich das Geld beim Täter wiederzuholen.
(1) galli · 20. November 2020
Wovon will der das bezahlen?
 
Suchbegriff

Diese Woche
25.04.2024(Heute)
24.04.2024(Gestern)
23.04.2024(Di)
22.04.2024(Mo)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News