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5: In der Tat: nicht die Hellsten. mir liegen nach über 500 betreuten Gewaltopfern, nach fast 150 Strafprozessen in Sachen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch noch ganz andere Bezeichnungen für diese Anwälte auf der Zunge. @
6: Nein, das geht eben nicht! Die Schuld wird im Strafprozess festgestellt. Daraus würde sich der Anspruch auf Entschädigung nach OEG automatisch ergeben, muss nur beantragt werden. Diese Klage aber verhindert den Anspruch nach OEG.