Düsseldorf/Solingen (dpa) - Der jahrhundertealte Brauch des «Hahneköppens» im Bergischen Land bleibt erlaubt, aber die Auflagen werden strenger. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs, den zwei Vereine am Düsseldorfer Verwaltungsgericht mit der Stadt Solingen geschlossen haben, wie ein ...

Kommentare

(5) Irrglezia · 24. Juni um 21:39
@3 Absolut!
(4) skloss · 24. Juni um 20:12
Schön, dass auch mal so ein "Brauch" auf Einklang mit dem TierSchG geprüft wird. Anscheinend hielt das da noch keiner für notwendig... Aber von 173 StGB haben die da bestimmt schonmal was gehört, oder?🤠🫣
(3) raffaela · 24. Juni um 19:31
Ein ekliger Brauch!
(2) W_A_H · 24. Juni um 19:16
Hab ich Gott sei Dank noch nie gehört von und finde es auch nicht umbedingt einen erhaltenswerten Brauch. Wenn es nur um den "fallenden" Kopf geht, könnte man ja zwei schöne Holzschnitzereien mit Köpfen mit definierter Befestigung nutzen. Macht das Gleiche und erhält die Tradition ganz ohne die Suche nach einem "brauchbaren" Tier. Auch nach dem Tod würden wir es ja auch nicht mit Menschen machen.
(1) mistkaefer · 24. Juni um 19:10
Gilt das jetzt auch für die Schwäneköpper?
 
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