Zweibrücken (dpa) - Nach zahlreichen Fahrten ohne gültigen Führerschein muss ein Mann mit 373 Punkten in der Flensburger Verkehrssünderdatei für neun Monate in Rheinland-Pfalz ins Gefängnis. Zu der Haftstrafe hatte das Landgericht Frankenthal in der Pfalz den Mann im August 2020 verurteilt - der ...

Kommentare

(26) Troll · 10. Januar 2021
@25 Ich glaube, die haben da einfach nicht differenziert zwischen EU und anderem Ausland. Es gibt länder, die akzeptieren nur den EU-Führerschein. Und was noch entscheidener ist: Für manche Länder braucht man einen Internationalen Führer sein. Den kann man aber nur ausgestellt bekommen, wenn man den EU-Führerschein hat. Und das Jahr 2033, was du jetzt nennst, ist der Moment, wo auch in Deutschland der alte Führerschein ungültig wird.
(25) CharlyZM · 10. Januar 2021
@24 stimmt, ich habe noch den Grauen und habe mich gerade erkundigt, bis Januar 2033 ist der in der ganzen EU gültig, was nicht in allen EU Länder akzeptiert wird, deshalb sollte man, wenn man ins Ausland fährt immer die Richtlinie der Bundesrepublik in Kopie mitführen. Mir wurde damals auf dem Amt was anderes gesagt, jetzt weiß ich es aber besser. Ich glaube die wollten wieder nur Geld machen.......
(24) Troll · 10. Januar 2021
@23 Du kannst mit dem deutschen Führerschein, auch wenn es noch der rosane oder graue ist, in der ganzen EU fahren. Es kann sein, daß es bei einer Verkehrskontrolle im Ausland etwas länger dauert, weil die Polizei das Dokument nicht kennt und die Prüfung der Gültigkeit etwas länger dauert. Aber jede in der EU erworbene gültige Fahrerlaubnis gilt in der ganzen EU.
(23) CharlyZM · 10. Januar 2021
Wenn ich es richtig verstanden hab, setzen sich die Punkte mit der Tachoscheiben zusammen. Und das ist bei Berufskraftfahrer immer ein Problem, da der Chef drängt usw. nicht alle aber einige. @17 ein italienischer Führerschein kann doch nur bedeuten das es kein Führerschein für EU war, den ich auch noch nicht besitze und damit nur in Deutschland fahren darf.Warum er jetzt ungültig sein soll, verstehe ich auch nicht so richtig.
(22) thrasea · 09. Januar 2021
@21 Rate doch mal. Kleiner Tipp: Im 3. Absatz der Meldung gibt es einen Hinweis.
(21) nadine2113 · 09. Januar 2021
"...hatte er nach Angaben einer Übersetzerin argumentiert." Würde mich mal interessieren, wo der herkommt.
(20) anamia · 09. Januar 2021
Naja, selbst schuld.
(19) campomann · 09. Januar 2021
@13, 17 Steht leider nicht dabei aber, wenn der gute Man mit seinem "Privatfahrzeug" angehalten wurde, kann der Führerschein gültig gewesen sein. Daher keine Beanstandung der Polizei. Für den Einsatz als Berufskraftfahrer zählt aber die "95" als Eintrag auf dem Führerschein.(auf der Rückseite in Spalte 12, Kartenführerschein) und diese "95" hat nur eine Gültigkeit von 5 Jahren. Und Mitleid? Nein, bei der Ausbildung und den Schulungen wird auch dieses Thema behandelt.
(18) Troll · 09. Januar 2021
... müssen. Dennoch hat er es wieder getan. Daher halte ich es richtig, daß die Hafststrafe ohne Bewährung verhängt wurde. Wobei ich denke, daß er jetzt auch für längere Zeit gesperrt ist und definitiv keinen Führerschein machen darf.
(17) Troll · 09. Januar 2021
Die Punkte ans sich haben sicher nicht zur Haftstrafe geführt, sondern allenfalls Einfluß auf das Strafmaß gehabt. Die Strafe wird allein auf die verhandelten Straftaten verhängt, also das Fahren ohne die Fahrerlaubnis. Leider ist das hier mal wieder nicht näher beschrieben. Grundsätzlich hat ein italienischer Führerschein hier ja auch Gültigkeit. Würde gern genauer wissen, warum der ungültig war. Und wenn er schon 2mal angehalten wurde, hätte er es ja spätestens beim zweitenmal wissen...
(16) Sonnenwende · 09. Januar 2021
@15 Ja, habe ich alles gelesen, ich hab aber schon geschrieben, dass er vielleicht ja nicht die Hilfe hatte, die er gebraucht hätte.
(15) schnurzel79 · 09. Januar 2021
Dein Mitleid ist fehl am Platz, da im Artikel steht, das er schon Bewährung hatte , wegen fahren ohne Führerschein. Heißt, er wurde schon einmal verurteilt.
(14) gabrielefink · 09. Januar 2021
@13 Oh ja, Du hast recht. Da hab' ich zu oberflächlich gelesen. :o)
(13) Sonnenwende · 09. Januar 2021
@12 wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, gab es gar keine 50 Verwarnungen, sondern sein Führerschein wurde mehrfach von der Polizei sogar anerkannt. Und die hohe Punktzahl kam zu Stande, weil man im Nachhinein anhand des Fahrtenbuches berechnet hat, wie oft er gefahren ist.
(12) gabrielefink · 09. Januar 2021
@11 Mir tut er nicht leid. Einfacher Mensch oder nicht, spätestens nach der 50. Verwarnung hätte er sich doch mal fragen müssen, ob sein Verhalten keine größeren Konsequenzen haben könnte. Aber er machte immer so weiter ...
(11) Sonnenwende · 09. Januar 2021
@9 Danke. Mir ist schon klar, dass man irgendwann die Konsequenzen nicht nur ankündigen, sondern auch durchsetzen muss. Trotzdem tut er mir leid. Meiner Ansicht nach braucht der eher Hilfe als Gefängnis. Vielleicht ist er ein besonders einfacher Mensch, der das alles nicht so versteht...oder so.
(10) Alle1908 · 09. Januar 2021
@6 Da der Mann "Belehrungsresistent ist bleibt ja wohl nur Haft.. Der dürfte normalerweise nie mehr eine Fahrerlaubnis machen, aber auf der anderen Seite was soll er sonst machen? Und ungültiger italienischer Führerschein ist evt. so zu erklären "Wenn du also nicht nachweisen kannst, dass dein Hauptsitz zum entsprechend Zeitpunkt vom Erhalt des Führerscheins sich in dem Land befand, das den Führerschein ausgestellt hat, dann wird dein EU Führerschein als ungültig erklärt."
(9) campomann · 09. Januar 2021
@8 Auch in Deutschland wird der Führerschein(für Berufskraftfahrer) nach 5 Jahren ungültig, dann sind Schulungen( 5 Module) und ein neuer Führerschein fällig. Privat dagegen kann und darf man auch mit dem "abgelaufenen" Führerschein bedenkenlos und auf ewig weiterfahren. Diese Regelung gilt in der kompletten EU. Aber ja, der Arbeitgeber muss(Gesetzlich geregelt min. 2x pro Jahr) den Führerschein kontrollieren. Aber 5-6 Tage Woche x 6 Monaten können 150 Fahrten bedeuten.
(8) Sonnenwende · 09. Januar 2021
Also ich fühle mich durch den Artikel nicht ausreichend informiert. Er hatte einen ungültigen italienischen Führerschein. Wieso ist dieser ungültig? Er hatte als Berufsfahrer die Punkte angesammelt. Wieso hat der Arbeitgeber nicht kontrolliert? Irgendwie tut er mir leid. @4 Ja, gut dass nichts passiert ist. Auch deswegen finde ich Gefängnis schon heftig.
(7) gabrielefink · 09. Januar 2021
<Haftstrafe für Verkehrssünder mit 373 Punkten [...] Die Zahl setzt sich zusammen aus mehr als 150 Fahrten ohne gültigen Führerschein, die der Mann als Berufsfahrer absolviert hatte.> Das ist wie bei den Corona Regeln. Manche sind unbelehrbar und beratungsresistent.
(6) k63932 · 09. Januar 2021
Was nicht hervorgeht: Hatte er irgendwann den regulären Führerscheinprozess (Schulung, Prüfung etc.) erfolgreich durchlaufen und es gab dann danach Probleme, oder war das reines "Lernen in der Praxis"? Zweiteres ist für mich deutlich strafrelevanter.
(5) a4quattro · 09. Januar 2021
hat er wohl verdient, der d.....
(4) Alle1908 · 09. Januar 2021
Das einzig erfreuliche ist wohl das er ohne Lappen keinen Unfall gebaut und noch jemand drunter leiden musste.
(3) wimola · 09. Januar 2021
Naja, dann kann er ja jetzt Kontakte knüpfen, um an einen besser gemachten Führerschein zu kommen ...*lol
(2) KonsulW · 09. Januar 2021
Wahrscheinlich ist er nur so zu belehren.
(1) Maru · 09. Januar 2021
Ist wohl Spitzenreiter
 
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