Haftstrafe für Unternehmer Falk wegen Angriffs auf Anwalt

Frankfurt/Main (dpa) - Wegen der Anstiftung zu einem Schuss auf einen Wirtschaftsanwalt ist der Hamburger Unternehmer Alexander Falk zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden.

Falk habe sich von dem Anwalt und seinen Kollegen «gehasst und verfolgt» gefühlt, sagte der Vorsitzende Richter am Frankfurter Landgericht, Jörn Immerschmitt, in der Urteilsbegründung.

Deshalb habe er den Auftrag erteilt, dem Anwalt im Februar 2010 in Frankfurt ins Bein zu schießen. Motiv des früher sehr erfolgreichen Internetunternehmers seien aufgestaute Wut, Rache und verletzte Ehre gewesen. Der Anwalt hatte zur Tatzeit eine Millionenklage vorbereitet in einem Verfahren, bei dem es um manipulierte Umsätze beim Verkauf eines Unternehmens ging, das Falk gehörte.

Falk kam nach 22 Monaten Untersuchungshaft dennoch auf freien Fuß. Denn es bestehe weder Verdunklungs- noch Fluchtgefahr, befanden die Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte an, beim Bundesgerichtshof (BGH) dagegen vorgehen zu wollen. Die Anwälte hatten einen Freispruch erreichen wollen, die Staatsanwaltschaft hatte für den heute 50-Jährigen sechs Jahre Haft gefordert.

Immerschmitt verwies in seiner Urteilsbegründung unter anderem auf eine Tonaufnahme, die ein Zeuge den Ermittlern übergab und auf der zu hören ist, wie sich Falk über die Tat zufrieden und schadenfroh äußert. Dies habe zum Durchbruch bei den Ermittlungen geführt. Die Aufnahme habe sich zwar als mehrmals geschnitten erwiesen. Dennoch zeigten die unveränderten Stellen, dass Falk den Anwalt als «Bazille» bezeichnet habe, der manipuliere, lüge und betrüge.

Vor allem aber eine SMS, die Falk fünf Tage vor der Tat erhielt und in der ihm mitgeteilt wurde, dass «die Oma» demnächst ihren «verdienten Kuraufenthalt» bekommen werde, wertete das Gericht als Beweis. Die Männer, die den Auftrag von Falk erhielten, stammten aus der Türkei und seien derzeit nicht greifbar, sagte Immerschmitt.

Falk hatte den Vorwurf mehrmals zurückgewiesen. Eingeräumt hatte er lediglich, einen letztlich erfolglosen Datendiebstahl bei dem Anwalt in Auftrag gegeben zu haben, um seine Unschuld in dem Hamburger Wirtschaftsverfahren zu beweisen.

Falk hatte den von seinem Vater geerbten Stadtplanverlag verkauft. Er avancierte zu einem Star der «New Economy» und gelangte auf die Liste der 100 reichsten Deutschen. 2008 wurde er dann wegen versuchten Betrugs und Beihilfe zur Bilanzfälschung in Hamburg zu vier Jahren Haft verurteilt. Im Zivilverfahren, in dem der durch den Schuss verletzte Anwalt die Gegenseite vertrat, ging es um millionenschweren Schadenersatz.

© dpa-infocom, dpa:200709-99-730246/6

Prozesse / Kriminalität / Alexander Falk / Deutschland
09.07.2020 · 22:22 Uhr
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