München (dpa) - Nach dem tödlichen Raserunfall in München, bei dem ein 14-Jähriger starb, ist gegen einen Autofahrer Haftbefehl wegen Mordes erlassen worden. Das sagte ein Polizeisprecher. Zunächst hatte «Bild.de» darüber berichtet. Der 34 Jahre alte Autofahrer soll am Freitagabend auf der Flucht ...

Kommentare

(16) der_schwule · 17. November 2019
@15 ich weiß nicht, wie es in diesem Fall war, aber oftmals sind Polizisten selber Verbrecher in Uniform, indem sie die Ermittlungen bewusst be- und verhindern. Wenn ein Polizist im Dienst eine Straftat begangen hat, dann halten die wie Pech und Schwefel zusammen und missachten selber die Gesetze, obwohl sie dafür eingestellt wurden und vom Steuerzahler dafür bezahlt werden, dass die Gesetze eingehalten werden. Eine Polizei Dienststelle hat oft viele Möchtegern Rambos
(15) 17August · 17. November 2019
da Verdächtige selten Pressesprecher haben, kennen wir nur dir Behauptungen der Polizei. Diese können stimmen oder eben auch nicht. Zustimmen muss ich aber dahingehen, wer einen einschränkungslosen PKW-Führerschein hat, muss sich auch für fahrzeugtypische Straftaten nach Erwachsenenrecht bestrafen lassen.
(14) der_schwule · 17. November 2019
@8 ja, schon klar, aber die Hinterbliebenen interessiert es absolut nicht, wie alt der Fahrer war/ist. Wer 21 Jahre alt/jung ist, ist nach Erwachsenen Strafrecht zu verurteilen, Was sollen diese laschen Gesetze?
(13) 17August · 17. November 2019
gut, dann sollten wir abwarten, wie sich dies alles tatsächlich verhielt.
(12) RondellBeene · 17. November 2019
DANN - immer noch ohne jegliche Polizei in direkter Verfolgung - hat der Mann die Jugendlichen angefahren und den einen getötet. O-h-n-e P-o-l-i-z-e-i dabei. Der Mann ist dann weiter geflohen, hat das Auto zurückgelassen, floh zu Fuß weiter und wurde schließlich geschnappt. WO ist da jetzt eine Nötigung oder Unverhältnismäßigkeit?! Und zum "nächsten Abwasch": Wäre das nicht eine unverhältnismäßige Nötigung, ihn beim nächsten Mal anhalten zu wollen? Er könnte ja abhauen und wen töten!
(11) RondellBeene · 17. November 2019
@10 Dann nochmal, denn anscheinend hast du dich überhaupt nicht weiter informiert: Die Polizei hat ihn anhalten wollen, er ist SOFORT davongerast und schon nach sehr kurzer Zeit hatte die Polizei ihn überhaupt nicht mehr im Sichtfeld. Er war weg. Das heißt: Auch für ihn gab es KEINE Polizei im Rückspiegel. Warum? Weil die Polizei die Verhältnismäßigkeit wahren wollte, die du hier so sehr betonst. Sie wollten eben NICHT eine Verfolgungsjagd mit 150 km/h durch die Innenstadt.
(10) 17August · 17. November 2019
ich verstehe deine frage nicht! wenn die polizei ihn gejagt hat, hat sie einen - ggf. tödlichen - unfall billigend in kauf genommen. wenn nicht, hat sich der sachverhalt ohnehin erledigt. einen verkehrssünder etc. kann man auch beim nächsten abwasch befragen bzw. festnehmen.
(9) RondellBeene · 17. November 2019
@7 Da du mir ja nicht antwortest: Einen Verkehrssünder zum Anhalten bewegen zu wollen, ist also unverhältnismäßige Nötigung? Allgemeiner: Polizeiliche Maßnahmen durchsetzen zu wollen, ist Nötigung? Also darf jeder egal was tun? Gesetze sind Nötigung? Interessante Rechtsauffassung, die du da hast. Und interessant auch, dass du nichts belegen kannst, sondern einfach stumpf behauptest. Also nochmal: Wo wurde der Raser unverhältnismäßig genötigt, der ohne Polizei im Nacken Menschen tot fährt?
(8) Pontius · 17. November 2019
@4 Der Todesraser aus Stuttgart wurde nach Jugendschutzgesetz verurteilt, dieselbe Strafe nach Erwachsenrecht läge beim Doppelten.
(7) 17August · 17. November 2019
also - wie gemutmaßt - keine Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Ist Disziplinarverfahren ggf. Widerruf des Beamtenverhältnisses.
(6) e1faerber · 17. November 2019
Haftbefehl wegen Mordes ist richtig, aber letztendlich wird es bloß wieder eine gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge und der Mensch muss nicht mal in Untersuchungshaft. So beschissen sind unsere Gesetze. Ich warte nur darauf,dass das Berliner Mord-Urteil wieder vom Bundesgerichtshof gekippt wird.
(5) RondellBeene · 17. November 2019
@3 Nein, wurde er nicht, lies nochmal. Widersetze ich mich einer rechtmäßigen Maßnahme der Exekutive, ist das KEINE Nötigung durch besagte Behörden. Es ist Fahrer- oder Unfallflucht, Widerstand gg. Vollstreckungsbeamte o.ä. Oder welche rechtswidrigen Mittel hat die Polizei angewendet, um ihn zur Flucht zu zwingen? Der Typ ist sofort weggerast, als die erste Streife versucht hatte, ihn anzuhalten (wegen eines illegalen Wendemanövers, Quelle: SZ) und der Unfall geschah ohne Polizei im Nacken.
(4) der_schwule · 17. November 2019
Der Todesraser von Stuttgart hat nur 5 Jahre bekommen und damit viel zu wenig. Der hätte auch wegen Mordes angeklagt werden müssen, denn wer mit 165km/h durch eine Innenstadt fährt nimmt in Kauf andere Menschen zu verletzen, oder zu töten.@1 das hoffe ich auch @2 ich hoffe auf die Höchststrafe, die unser lasches Gesetz hierfür vorsieht. @3 in Amerika dürfen die Polizisten nicht mehr bei einem einfachen Vergehen solche Verfolgensfahrten durchführen, gerade weil Unschuldige getötet werden können
(3) 17August · 17. November 2019
Ach, der wurde von der Polizei zur Raserei genötigt? Dann ergeht wohl auch hoffentlich hier ein Strafbefehl, denn die Verhältnismäßigkeit der Mittel dürfte kaum gewahrt worden sein. Wohl harmloser Einbrecher gegen toten Jungen. Toller Tausch!
(2) UweGernsheim · 17. November 2019
egal ob der Raser nun "Panik" vor der Polizei hatte, hier wurde in meinen Augen mutwillig und bewusst Leben und Gesundheit anderer auf's Spiel gesetzt und viel Leid erzeugt. Das Resultat haben wir ja leider gelesen. Hoffentlich gibt es für den Raser eine angemessene Strafe. – Mein Beileid den Angehörigen.
(1) 17August · 17. November 2019
Na endlich!!! Hoffentlich kommt der Staatsanwalt mit dem Strafantrag durch!
 
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