Härtefallregelung für Spätaussiedler
Berlin (dpa) - Bei Spätaussiedlern gibt es künftig eine Härtefallregelung für den Familiennachzug. Nach der Gesetzesnovelle, die am Abend ohne Gegenstimmen verabschiedet wurde, dürfen sich nachträglich auch Ehegatten und Nachkommen in der Bundesrepublik ansiedeln, die zunächst nicht mit nach Deutschland gekommen waren. Voraussetzung ist allerdings der Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen sowie das Vorliegen eines entsprechenden Härtefalls.