Berlin (dpa) - Ungeachtet schwieriger Verhandlungen zwischen Union und SPD zeichnet sich eine Einigung bei der geplanten Grundrente ab. Eine hochrangig besetzte Arbeitsgruppe der Koalition vertagte sich am Mittwoch erneut, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen erfuhr. Von der ...

Kommentare

(34) wimola · 24. Oktober 2019
@32) Ja, ... und dann kann man sich denken, welchen Mini-Personenkreis das letztlich mit der Grundrente überhaupt betrifft, eigentlich nur die, die jetzt ganz knapp über der Beantragungsgrenze für eine ergänzende Grundsicherung liegen ...:(. - Wäre irgendwie auch nicht wirklich sinnvoll, wenn es dann (je nach Ausgang der Verhandlungen) ggf. 2 Anträge gestellt werden müssten... und widerspräche m.E. dem Grundgedanken einer für alle! gültigen Grundrente.
(33) naturschonen · 24. Oktober 2019
@31, 32 sehe ich anders, wenn das örtliche Finanzamt auszahlt, dann kann man die Kosten der Unterkunft plus den Regelsatz berücksichtigen und 10 % draufschlagen, die KV ist nur für Kunden unterschiedlich, das Amt zahlt immer nur eine Pauschale an die GKV, einen Unterschied gibt es auf Antrag, wenn man privat versichert ist und das nicht mehr ändern kann
(32) AS1 · 24. Oktober 2019
@31 Richtig. Insofern macht diese Aussage nur Sinn, wenn es um einen 10prozentigen Aufschlag auf den Regelsatz geht. Damit ist dann Einigen in der Tat noch nicht geholfen, da müßte dann weiterhin Grundsicherung nach SGB XII beantragt werden.
(31) wimola · 24. Oktober 2019
@29) Tja, das wäre ja genau die Frage. Wenn dem so wäre, gäbe es auch sehr unterschiedliche "Grundrenten". In der Hilfe gem. SGB XII sind ja ebenso auch die Mietkosten etc. bei der Berechnung der Höhe der ergänzenden Grundsicherung zu berücksichtigen. Auch der Krankenversicherungsanteil ist variabel.
(30) naturschonen · 24. Oktober 2019
@29 das stimmt, macht die von mir sog. Bonbon-Politik nicht besser
(29) AS1 · 24. Oktober 2019
@23 Die Grundsicherung im Artikel kann nur die Grundsicherung im Alter gem. SBG XII sein.
(28) naturschonen · 24. Oktober 2019
@27 ich bin da ganz mit dir, ich würde sowieso für ein BGE plädieren, was durch die eingesparte Bürokratie locker finanziert werden kann, für alle
(27) k97262 · 24. Oktober 2019
@20: Es hat insofern etwas mit dem Thema zu tun, dass der von mir zitierte Satz im Artikel steht. Außerdem wäre es das Mindeste, Erwerbsminderungsrentnern, die gar nicht die Möglichkeit haben, die geforderten 35 Jahre zu arbeiten, diese Grundrente auch zu gewähren
(26) k97262 · 24. Oktober 2019
@25: Wieso ist die Abschaffung nicht vorstellbar? Im Zuge der HartzIV-Reformen wurde sehr viel abgeschafft, das eigentlich undenkbar war. Der Mehrbedarf für Behinderte ist ein Prozentsatz vom Regelsatz, wie sollte der dann bei einer pauschalen Summe berechnet werden? Würden dann behinderte Grundsicherungsempfänger den Prozentsatz aus der Pauschale bekommen, wäre das auch wieder ungerecht
(25) naturschonen · 24. Oktober 2019
@23 wenn es eine pauschale Grundsicherung gibt, dann auch die entsprechenden "Folgen", Befreiung GEZ/pauschale Kostenübernahme KV, es gibt gar keinen Grund, das zu ändern, nur weil es pauschalisiert wird, ja im Artikel stand 10 % über HartzIV, was richtig ist und dass ein Mehrbedarf für Behinderte abgeschafft wird ist auch nicht vorstellbar...
(24) wimola · 24. Oktober 2019
2- Ist damit der allgemeine Regelsatz gemeint oder bezieht sich das auf die Zahl, die dem Einzelnen nach in Anspruchnahme der ergänzenden Grundsicherung zustehen würde? (Im Übringen: Der Artikel wurde mehrmals geändert, zuvor stand da "Hartz IV").
(23) wimola · 24. Oktober 2019
1@ 20) Das ist keine Schlussfolgerung, sondern Realität. Im Artikel steht das nicht, sondern sie entsprangen meinem Köpfchen. Die aufgezählten Positionen GEZ etc. sind jetzt für den Rentner mit ergänzender Grundsicherung kostenneutral, weil sie entweder davon befreit sind oder die Kosten zusätzlich zur ergänzenden Grundsicherung übernommen werden. Was nun mit Grundsicherung im Artikel gemeint ist,weiß ich natürlich nicht.
(22) naturschonen · 24. Oktober 2019
@21 das ist mir nicht entgangen, nur der Kommentar, auf den du geantwortet hast - wie auch meiner - kritisieren die Lösung, dass die Grundrente vom Finanzamt ausgezahlt wird, was aber genau aus dem von dir -und anderen- geschilderten Grund wieder Aktivität von den Menschen mit zu niedrigen Renten erfordert und damit am Ziel vorbei läuft - pauschale Grundrente ohne Antrag und Bürokratier
(21) dicker36 · 24. Oktober 2019
@20 Wenn du die Kommentare verfolgt hast, wirst du sehen das ich nur auf einen geantwortet habe und das ne Diskussion mal etwas abschweift kommt hier auch schon mal vor.
(20) naturschonen · 24. Oktober 2019
@17 wie kommst du zu dieser Schlussfolgerung? Im Artikel steht nichts von KV, GEZ oder so.. @18 interessant, aber was hat das mit dem Thema zu tun? @19 wohl wahr, mir fällt da so eine Metapher ein: "hätte Gott bei der Erschaffung der Erde eine Kommission um Rat gefragt, wäre sie heut noch nicht fertig..." wobei: sie entwickelt sich natürlich auch heute noch, fragt sich nur, ob zu ihrem Besten
(19) Mehlwurmle · 24. Oktober 2019
Hoffen wir mal, dass die Grundrente nicht unsere Neverending story wird.
(18) dicker36 · 23. Oktober 2019
@16 Die GRV zieht keine Steuer ab, ab einen gewissen Rentenhöhe ist man verpflichtet Steuern zu zahlen, auch ohne andere Einkünfte. Sollte eine Steuerpflicht entstehen und das werden jährlich, durch Rentenanpassung oder als Neurentner, immer mehr Rentner, wird die Steuer vom Finanzamt verlangt und man muss selber eine Vorauszahlung leisten. Um deine Posten geltend zu machen muss man eine Steuererklärung machen. Je später man in Rente geht um so höher wird der steuerpflichtige Anteil der Rente.
(17) wimola · 23. Oktober 2019
Die Infos sind natürlich noch immer etwas dürftig. Wäre es so, wie im Artikel beschrieben, würden diejenigen, die jetzt ergänzende Grundsicherung zu ihrer Rente bekommen, künftig also deutlich weniger erhalten. 10 % oberhalb der Grundsichererung, dafür dann aber selber die Krankenkasse, Pflegeversicherung, GEZ etc., + evtl. Zulagen für Behinderungen fielen weg??
(16) Joywalle · 23. Oktober 2019
@9 Das stelle ich gar nicht in Abrede. Wer außer die eigene GRV keine anderen Einnahmen hat, ist nicht verpflichtet für ne Einkommenssteuererklärung, dem hat man nämlich bereits im Zweifel zu viel von Amtswegen bei der GRV abgezogen und an den Fiskus abgeführt. Erklärung freiwillig abgeben lohnt sich bei vielen dann aber trotzdem, denn wegen der geringen Rente ist man für Arztausgaben, Repepte und dergleichen schnell über die "zumutbare Schmerzgrenze" und kriegt vtl sogar die ganze Steuer wieder
(15) k97262 · 23. Oktober 2019
"Hinzu kamen Verbesserungen für Menschen, die etwa wegen Krankheit nicht mehr arbeiten können." Da fehlt ein Wort: ZUKÜNFTIG, denn alle Erwerbsminderungsrentner, die vor den Änderungen schon nicht mehr arbeiten konnten, haben nichts davon, was ich als zutiefst ungerecht empfinde.
(14) 17August · 23. Oktober 2019
Der Umfang ist nicht offen??!! Bei mir sind 1,26m. Also ab einem Meter Umfang bin ich dabei!! Yuppi!
(13) naturschonen · 23. Oktober 2019
@7 genau das meine ich ja, da werden die mit der Minirente wieder nicht erreicht und zum Finanzamt geht man freiwillig noch weniger als zum Sozialamt, ich bin da der gleichen Meinung wie @12 - abgesehen von dieder "Bedürftigkeitsprüfung" generell, die ich für Steuerverschwendung halte, weil kosten- und personalaufwändig
(12) AS1 · 23. Oktober 2019
Die Anzahl der steuerpflichtigen Rentner steigt jedes Jahr. Viele Landesfinanzbehörden bieten allerdings einen Extra-Service an, der eine Steuererklärung von Amts wegen möglich macht. Ob allerdings die Zielgruppe der Grundrentenaufstockung damit erreicht wird, wage ich zu bezweifeln. Wesentlich einfacher wäre die Prüfung den Rentenversicherungsträger selbst.
(11) Wasweissdennich · 23. Oktober 2019
@8 es gibt jetzt schon viele Renter die Steuern auf ihrer Rente zahlen müssen und in Zukunft steigt die Zahl noch weiter weil der "Besteuerungsanteil der Rente in Prozent" jährlich höher wird <link>
(10) Wasweissdennich · 23. Oktober 2019
automatisierte Bedarfsprüfung durch Steuererklärung klingt doch toll sofern man überhaupt prüfen will, wer kein weiteres Einkommen hat außer die Mini-Rente erledigt die doch in wenigen Minuten
(9) dicker36 · 23. Oktober 2019
@8 Aha ich kenne einige Rentner die bekommen ne Witwenrente von der gesetzlichen Rentenversicherung und die sind Einkommensteuerpflichtig und es soll sogar Rentner geben die müssen auf ihre gesetzliche Rente Steuern zahlen weil diese so hoch ist.
(8) Joywalle · 23. Oktober 2019
@7 "nur für die, die eine Steuererklärung abgeben", da kann man mal sehen, wo einige Strategen im Leben stehen. In der Regel sind alle Rentenbezieher ohne ein weiteres Einkommen, wie Vermietung, eigene Firma oder dergleichen überhaupt nicht einkommenssteuerpflichtig.
(7) naturschonen · 23. Oktober 2019
@6 es war mal die Rede von einem Zuschlag, der direkt von der Rentenkasse geprüft wird, also allein die mindestens 35 Arbeitsjahre und die zu niedrigen Ansprüche sollten ein Grund für den Anspruch sein, damit man im Rentenalter nicht betteln gehen muss - so empfinden es ja viele Rentner nach einem arbeitsreichen Leben -. Jetzt kommt eine weitere Behörde dazu, die zwar ohne Antrag entscheiden kann, aber nur für Leute, die eine Steuererklärung abgeben, erreicht also nicht alle!
(6) hhe · 23. Oktober 2019
armes Deutschland!!
(5) Mehlwurmle · 23. Oktober 2019
Die Bedürftigkeitsprüfung ist nunmal Teil des Koalitionsvertrages, da sollte sich die SPD nicht quer stellen. Die Idee mit der automatischen Prüfung durch das Finanzamt ist doch in Ordnung.
(4) CashKarnickel · 23. Oktober 2019
Es ist immer wieder traurig zu sehen, wie solche grundlegenden Dinge von Menschen entschieden werden, die es überhaupt nicht betrifft. Die zahlen keinen Cent in die Rentenkassen ein und haben selbst bereits übertrieben ausgesorgt im Alter, entscheiden aber was wir armen Schweine im Alter zu fressen kriegen...Brot mit oder ohne Wurst, mehr wird nicht drin sein...Außer man bekommt mal wieder einen Glückstreffer bei der Tafel...
(3) commerz · 23. Oktober 2019
ich erinnere mich an einen Wahlslogan „sozial ist das was Arbeit schafft“. Das eine geringe Vergütung sich später auf Rentenansprüche niederschlägt erzeugt vielleicht den Wunsch auch das Renteneintrittsalter zu erhöhen.
(2) slowhand · 23. Oktober 2019
>> Beide Seiten ringen seit Monaten darum, wie der im Koalitionsvertrag versprochene Aufschlag auf Minirenten umgesetzt werden soll. << Wenn es um die eigenen Pfründe geht sind die Politiker seltsamer Weise aber einig und sehr fix.
(1) dicker36 · 23. Oktober 2019
Übertrieben gesagt, wenn wir die Rentenansprüche unserer Abgeordneten auf ein normales Mass senken, haben wir bestimmt genug Steuermittel um die Rente für ein paar Hundert Rentner auf ein vernünftiges Niveau anzuheben.
 
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