Berlin (dts) - Die Grünen im Bundestag streben beim Corona-Schutz eine bundesgesetzliche Übergangsregelung nach dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite an. "Eine unveränderte Feststellung der epidemischen Lange von nationaler Tragweite ist die falsche Antwort. Um der neuen ...

Kommentare

(8) wimola · 24. Oktober 2021
Eine bundesgesetzliche, rechtssichere Übergangsregelung, die die befristete Fortführung bestimmter Maßnahmen ermöglicht halte ich durchaus für sinnvoll. Sozusagen als "grobes Gerüst". Die Einzelmaßnahmen können die Länder doch darüber hinaus trotzdem noch, passend zur Situation, vornehmen.
(7) k69609 · 24. Oktober 2021
Und Aushebung der Parlamente. Diese Exekutiv-Gewalt darf es nicht in einer parlamentarischen Demokratie geben. Das wäre ansonsten eine Diktatur, auch wenn diese Diktatur aus 16 Ministerpräsidenten und einem Bundeskanzler besteht.
(6) AS1 · 24. Oktober 2021
@5 Wer es nicht verstehen will, da wird wohl auch die Bundeskompetenz nichts helfen. Netter Nebeneffekt für die Exekutive bei der Bundeskompetenz: deutliche Verkürzung des Rechtsweges für den Bürger. Das wird wohl auch eine Begründung gewesen sein.
(5) Joshi86 · 24. Oktober 2021
@4 Doch, hat es. Ja, es gab und gibt regionale Unterschiede, was aber ist passiert? Es haben einige nicht verstanden oder schlimmer nicht verstehen wollen, warum Urlaub an der Ostsee nicht sein darf, dafür aber auf Malle. Und ja, drei Klicks im Netz, ein Blick in die Zeitung oder ein Anruf reicht, aber auch das überfordert heutzutage leider nicht wenige unserer Zeitgenossen, da wird dann lieber geschimpft und gehetzt. Auch dieser Inkompetenz muss des Schutzes wegen nachgebessert werden.
(4) AS1 · 24. Oktober 2021
@3 Nein, hat es nicht. Der Bund sollte nicht über Dinge entscheiden, die regional völlig unterschiedlich sind. Und ich habe keine Überforderung gesehen, sondern nur die Absicht von Landräten und Ministerpräsidenten, die Verantwortung für unpopuläre Entscheidungen von sich weg und auf eine weit entfernte Instanz zu bringen. Und was in Bundesland A oder B gilt, konnte jeder mit maximal 3 Klicks erfahren - oder durch einen Anruf bei seiner Kreisverwaltung.
(3) Joshi86 · 24. Oktober 2021
@2 Corona hat nun aber genau das als kritische Schwachstelle offenbart, die im schlimmsten Fall über Leben und Tod entscheidet. Bevor überall auf Landes- bzw. Kommunalebene entsprechende Entscheidungen getroffen werden, sollte - bezüglich Schutzmaßnahmen und Gefahrenabwehr - der Bund Handlungsspielraum bekommen. Ich erinnere mich noch gut an die Verunsicherung bis hin zur Überforderung vieler, die nicht mehr wussten, was in Bundesland A oder B gilt - um nur eines von vielen Argumenten zu nennen.
(2) AS1 · 24. Oktober 2021
Wäre schön, wenn da Leute zu Wort kommen würden, die zumindest die Rechtslage kennen. Die Länder müssen keine Gesetze beschliessen, sondern werden durch das InfSchG dazu ermächtigt, Rechtsverordnungen zu erlassen - genauso wie jeder Landkreis auch Allgemeinverfügungen nach dem InfSchG erlassen kann, wenn das entsprechende Durchführungsgesetz des Bundeslandes das vorsieht. Wir brauchten nie eine bundesgesetzliche Regelung und brauchen daher auch keine Übergangsregelung.
(1) RicoGustavson · 24. Oktober 2021
Was nutzen bundeseinheitliche Maßnahmen, wenn die Bevölkerung diese dann nicht will bzw. nicht annimmt?
 
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