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1: Nein, es geht um befristete Arbeitsverträge mit Langzeit-Arbeitslosen, die aus dem ALG2 damit nicht rauskommen, und zumeist noch weiterhin aufstocken müssen. Gerade das ifo-Institut mit seinem Chef, Prof (Un-)Sinn ist prädestiniert für solche Umfragen, die die Wirklichkeit auf den Kopf stellen.