Berlin (dpa) - Die Affäre um eine anonyme Wahlkampfspende aus der Schweiz wird für AfD-Politikerin Alice Weidel immer unangenehmer. Jetzt interessiert sich auch die Staatsanwaltschaft Konstanz für den Fall. Sie will gegen die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion ermitteln. Es gebe einen ...

Kommentare

(13) flowII · 15. November 2018
deutsche sprache ist nicht so deine staerke ... ok. muss ja nicht jeder die bedeutung aller woerter kennen
(12) bangbuex51 · 14. November 2018
@4,7,8 keine ahnung aber die hauptsache ist, eine fundierte meinung [:-(
(11) k409040 · 14. November 2018
Ich würde mich übrigens nicht wundern, wenn der Spender zur Friedrich A. von Hayek-Gesellschaft gehört.
(10) flowII · 14. November 2018
wieder was gelernt ... da sage mal noch einer, das #neuland ist zu nix nuetze :)
(9) thrasea · 14. November 2018
@1 @4 Es gibt die "Stufe drunter" - Geschäftsordnung des Bundestags, Anlage 6: <link> "Der Deutsche Bundestag genehmigt bis zum Ablauf dieser Wahlperiode die Durchführung von Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder des Bundestages wegen Straftaten [...] Vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist dem Präsidenten [...] Mitteilung zu machen; [...] Das Ermittlungsverfahren darf im Einzelfall frühestens 48 Stunden nach Zugang der Mitteilung [...] eingeleitet werden."
(8) flowII · 14. November 2018
ok sehe gerad fuer die big4 hats wohl nich gereicht ... war nur goldmann/sachs
(7) flowII · 14. November 2018
frau weidel ist aber eine der wenigen, die keine juristin ist, sondern so eine bwl/vwl unternehmensberaterin (machst natuerlich nicht besser)... glaub die war auch bei einer der big4
(6) k409040 · 14. November 2018
@5 Ne, die war Unternehmensberaterin. Die hat BWL und VWL studiert. Die hat vorrangig Start-ups beraten. Unter anderem auch Rocket Internet ( zalando usw.).
(5) k497210 · 14. November 2018
Finde ich gut, dass gegen die Frau ermittelt werden soll und sie damit ihren Status verliert als Bundestagsabgeordnete "über den Dingen zu stehen". Arbeitet die eigentlich auch noch als Anwältin? Dann verliert sie womöglich auch ihre Zulassung. Genau richtig für eine Rechtspopulistin, die unseren Staat nicht anerkennt.
(4) flowII · 14. November 2018
also meines wissen, wird da nicht informiert, sondern eine entscheidung ueber die aufhebung gefordert. also ein antrag mit fristen .....
(3) k409040 · 14. November 2018
@1 Erst muss der Bundestag informiert werden,dass gegen jemanden eine Anzeige vorliegt. Dann entscheidet der Bundestag, ob die Immunität aufgehoben wird.
(2) Shoppingqueen · 14. November 2018
Vielleicht hat sie ja ihr Ehrenwort gegeben...
(1) flowII · 14. November 2018
"Entsprechende Schreiben - die Voraussetzung für Ermittlungen gegen Abgeordnete - seien an den Bundestag geschickt worden" .... eh hier gehts doch um die aufhebung der immunitaet oder gibs da auch noch eine stufe drunter?!? und wenn nicht, warum benennt man das nicht so .oO
 
Suchbegriff

Diese Woche
25.04.2024(Heute)
24.04.2024(Gestern)
23.04.2024(Di)
22.04.2024(Mo)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News