Grönemeyer vs. Politik: Nutzungsstreit um Wählermelodien
Herbert Grönemeyer, Musiklegende und Chartstürmer, hat nach der CDU nun auch den Grünen die Nutzung seines Hits 'Zeit, dass sich was dreht' im Wahlkampf untersagt. Christian Schertz, der Medienanwalt des Künstlers, informierte die dpa darüber, dass die Grünen sowie Robert Habeck aufgefordert wurden, fortan auf den Einsatz von Grönemeyers Musik zu verzichten.
Grönemeyer legt großen Wert darauf, dass weder seine Person noch seine Musik für politische Zwecke – insbesondere ohne seine ausdrückliche Genehmigung – instrumentalisiert werden. Robert Habeck, der neue Kanzlerkandidat der Grünen, hatte seine Kandidatur kürzlich öffentlich gemacht und dabei die sozialen Medien genutzt, um subtile Hinweise zu streuen.
Dabei war er nach seiner längeren digitalen Abstinenz auf der Plattform X zurückgekehrt. In einem seiner Beiträge, der weiterhin im Netz verfügbar war, war Habeck zu beobachten, wie er ein Manuskript bearbeitete, während im Hintergrund der 8. November im Kalender markiert war. Begleitet wurde diese Inszenierung von den Noten des Grönemeyer-Hits, die Habeck vor sich hinsummte.
Der Vorfall erinnert an die jüngste Kontroverse mit der CDU. Die Junge Union (JU) hatte den Song im Rahmen des Auftritts von Friedrich Merz bei ihrem Treffen in Halle unerlaubt verwendet. Grönemeyers Anwalt intervenierte entschieden, woraufhin die CDU das betreffende Video schnell änderte.
Auf dpa-Nachfrage verzichtete die Partei auf eine Stellungnahme zu Grönemeyers Entscheidung. Das besagte Lied, 2006 veröffentlicht, erlangte Bekanntheit als Fußball-WM-Hymne und wurde jüngst in Zusammenarbeit mit Rapper $oho Bani neu interpretiert. Diese Remix-Version erklomm pünktlich zur Fußball-EM erneut die Charts und fand ihren Weg in den Wahlkampf der JU.
Die GEMA, als Hüterin der Musikerrechte, erklärte dazu, dass Parteien grundsätzlich Musik auf Veranstaltungen spielen dürfen, solange die Künstler dies nicht explizit untersagen. Die Frage, wann dabei Persönlichkeitsrechte verletzt werden, sei individuell zu beurteilen.