Gesundheitswesen in der Diskussion: KBV fordert Strafzahlungen bei versäumten Terminen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) plädiert für finanzielle Kompensation bei versäumten Terminen, die ohne rechtzeitige Entschuldigung von Patienten nicht wahrgenommen werden. „Es ist nicht nur unangenehm, wenn gebuchte Termine ungenutzt bleiben. Praxen können diese Zeitfenster nicht doppelt belegen“, erklärte der Vorsitzende der KBV, Andreas Gassen, gegenüber der „Bild“. Daher sei eine von den Krankenkassen zu zahlende Ausfallgebühr angebracht, wenn Versicherte unentschuldigt nicht erscheinen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zeigte sich jedoch skeptisch gegenüber diesem Vorschlag. „Die Ärzte haben recht, verpasste Termine sollten eine medizinische Ausnahme sein“, räumte Lauterbach ein. „Geldstrafen sind jedoch der falsche Ansatz“, fügte er hinzu. Lauterbach appellierte an die Patienten, ihre Termine pünktlich abzusagen, um eine bessere Planung zu ermöglichen.
Darüber hinaus verwies Lauterbach auf geplante Gesetzesänderungen, die die überfüllten Praxen entlasten sollen. „Das derzeitige Honorarsystem ist übermäßig bürokratisch und budgetiert. Beides wollen wir mit dem Versorgungsstärkungsgesetz abschaffen“, so der Minister. Die neue Gesetzgebung sieht vor, Budgetgrenzen für Hausarztpraxen zu streichen und bestimmte Vergütungen zu pauschalisieren, um den administrativen Aufwand zu reduzieren. Auch sollen die Arzneimittelregresse, also Strafzahlungen für übermäßige Verschreibungen, gesenkt werden.
Einige Arztpraxen haben bereits eigene Maßnahmen ergriffen und verlangen eine Strafgebühr von 40 Euro bei unentschuldigtem Nichterscheinen. Gassen verteidigt diese Vorgehensweise, da ungenutzte Termine für andere Patienten blockiert würden. Forderungen nach schnelleren Terminen seien vor diesem Hintergrund „lächerlich“, so der KBV-Chef.
Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, kritisierte diese Praxis scharf. „Schon heute erheben einige Praxen solche Strafgebühren“, sagte Brysch und betonte, dass Gassen seine Forderung nach zusätzlichen Gebühren aus Beiträgen der Versicherten wiederhole, was er als „Abzocke“ bezeichnete.
Brysch warnte zudem vor einer flächendeckenden Umsetzung der Forderung und forderte Gegenmaßnahmen. „Für Termine, die ärztlich abgesagt werden, müssten dann Patienten und Krankenkassen ebenfalls entschädigt werden“, so Brysch. Er hob zudem das Problem der mangelnden Erreichbarkeit vieler Praxen hervor, was seiner Ansicht nach ein „Massenphänomen“ sei und viele Kranke in die Notaufnahmen treibe.