Gesundheitskosten

Gesundheits-Sparpaket am Ziel - was steckt drin?

10. Juli 2026, 15:28 Uhr · Quelle: dpa
Bundestag
Foto: Michael Kappeler/dpa
Gesundheitsministerin Warken warb um Zustimmung für die Reform.
Die Koalition will immer höhere Gesundheitsausgaben bremsen und neue Beitragssprünge für Millionen Kassenpatienten abwenden. Was kommt mit der heftig umkämpften Reform auf alle zu?

Berlin (dpa) - Der Name soll Programm sein: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat das «Beitragssatzstabilisierungsgesetz» nach langem Ringen in der schwarz-roten Koalition ins Ziel gebracht. Bundestag und Bundesrat billigten das Milliarden-Sparpaket, das die gesetzlichen Krankenkassen von stark steigenden Ausgaben entlasten und Millionen Versicherte vor höheren Beiträgen bewahren soll - allerdings auch um den Preis von Einschnitten. Union und SPD setzen damit eine schwierige große Reform trotz harscher Proteste der Branche wie angepeilt noch vor dem Start in die Sommerpause durch. 

Was ist das Ziel des Sparpakets?

Warken machte klar, dass es um eine gemeinsame Kraftanstrengung geht. «Alle Beteiligten im Gesundheitswesen leisten einen Beitrag, denn alle profitieren auch langfristig von einer nachhaltigen Finanzierung.» Die Reform sei nötig, denn mit der jetzigen Ausgabendynamik liefe es sonst über kurz oder lang auf einen «Systemkollaps» hinaus. Die zentrale Stoßrichtung lautet nun, dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen nur noch so stark steigen sollen, wie es die Einnahmenentwicklung hergibt. Und bezahlt werden soll prinzipiell nur noch, was die Versorgung nachweislich verbessert. Ausgangspunkt für die Pläne waren Ende März vorgelegte Empfehlungen einer Expertenkommission.

Um wie viele Milliarden geht es?

Die Leistungsausgaben der Kassen stiegen im vergangenen Jahr schon auf gut 336 Milliarden Euro und legten im ersten Quartal 2026 mit plus acht Prozent noch rasanter zu als angenommen. Warken setzte das Sparziel für 2027 vor diesem Hintergrund erst vor vier Wochen noch auf 18,8 Milliarden Euro herauf. Da der vom Kabinett auf den Weg gebrachte Entwurf nur 16,3 Milliarden Euro abdeckte, mussten also Lösungen für 2,5 Milliarden Euro her. Die Lücke werde mit dem geänderten Entwurf geschlossen, sagte die Ministerin im Parlament - ob gerade so auf Kante genäht oder noch mit etwas Puffer, blieb vorerst unklar. 

Was kommt für Patientinnen und Patienten?

Warken sagte, es bleibe ein «ausgewogenes Paket», das alle Beteiligten einbeziehe - also eben auch die Versicherten. Konkret müssen sie sich auf Einschnitte bei Leistungen und mehr Zahlungen aus eigener Tasche einstellen:

  • Seit 22 Jahren geltende Zuzahlungen von mindestens 5 und höchstens 10 Euro etwa fürs Abholen verschriebener Medikamenten in der Apotheke sollen auf 7,50 bis 15 Euro angehoben werden. Wieder gestrichen wurde, dass die Zuzahlungen dann auch noch jährlich angepasst werden sollen.
  • Homöopathische Leistungen soll es nicht mehr auf Kassenkosten geben. Die alle zwei Jahre mögliche Hautkrebsvorsorge für alle Erwachsenen ohne Symptome soll überprüft werden. Festzuschüsse für Zahnersatz sollen von 60 Prozent auf 50 Prozent der Kosten sinken, Härtefallregeln bleiben aber.
  • Für Gutverdiener soll die Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich um 300 Euro angehoben werden. Aktuell liegt die Grenze, die ohnehin jährlich erhöht wird, bei 5.812,50 Euro. Bis zu dieser Schwelle des Monatsgehalts sind Beiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt nicht mehr.
  • Die kostenlose Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern soll beschränkt werden, nun aber mit größeren Ausnahmen. Bleiben soll sie für Eltern von Kindern unter zwölf statt unter sieben Jahren sowie für Eltern von Kindern mit Behinderungen, für Erwerbsgeminderte, für Menschen im Regel-Rentenalter und wenn pflegebedürftige Angehörige betreut werden. Für andere noch kostenlos mitversicherte Partner sollen Kassenmitglieder ab 2028 aber einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen.
  • Um unnötige Eingriffe zu vermeiden, soll etwa vor OPs für künstliche Kniegelenke erst eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden müssen.
  • Angesichts hoher Fehlzeiten im Job soll bei langwierigeren Erkrankungen eine Teilkrankschreibung ermöglicht werden, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber es möchten – mit 25, 50 und 75 Prozent der Wochenstunden.

Wo soll noch gespart werden? 

Vergütungsanstiege für alle Leistungserbringer wie Ärzte und Kliniken werden begrenzt. Bei den Praxen fallen Extra-Vergütungen weg. Für Apotheken und Pharmaindustrie sollen verstärkte Rabattregelungen gelten. Gekippt wurde ein «dynamischer» Preisabschlag für Arzneihersteller, der jährlich zu erhöhen wäre. Stattdessen soll ein erhöhter fester Extra-Abschlag kommen. Bei den Kassen werden Verwaltungs- und Werbeausgaben begrenzt. Sie müssen Versicherte auch nicht mehr eigens über Erhöhungen des Zusatzbeitrags informieren - zur Entbürokratisierung, wie es heißt. Die Verbraucherzentralen warnten, damit werde das dann bestehende Sonderkündigungsrecht faktisch ausgehöhlt. 

Was trägt der Bund selbst zum Sparpaket bei?

Auch in Koalitionsreihen Kritik ausgelöst hatte, dass der Bund zunächst vor allem Geld für den eigenen Etat herausziehen wollte. Da wurde nachgebessert: Für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern, die generell gesetzlich versichert sind, soll es mehr Steuergeld geben - zunächst eine Milliarde Euro statt 250 Millionen Euro zusätzlich für 2027, die Summe soll dann noch steigen. Und der reguläre Bundeszuschuss an die Kassen von jährlich 14,5 Milliarden Euro soll 2027 nur auf 13,15 Milliarden statt auf 12,5 Milliarden Euro herunter.

Wie geht es weiter?

Anders als Ende 2025 ist nun frühzeitigere Klarheit in Sicht, wenn es um die Finanzplanungen fürs Folgejahr geht. Ob der Puffer reicht, Beitragsanhebungen zu vermeiden, muss sich zeigen. Die Opposition meldete schon Zweifel an. Viele Kassen müssen weiter Rücklagen auf vorgeschriebene Mindestwerte auffüllen. Aktuell liegen die Zusatzbeiträge, die die Kassen jeweils für sich festlegen, im Schnitt bei 3,1 Prozent. Zum Gesamtbeitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, gehört außerdem der allgemeine Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns. Per Entschließung im Bundestag kündigten Union und SPD auch Regelungen zum Absichern der psychotherapeutischen Versorgung an, die es nicht mehr ins Gesetz schafften - Umsetzung gleich nach der Sommerpause.

Gesundheit / Finanzen / Bundestag / Bundesrat / Krankenkassen / Nina Warken / Beitragssatzstabilisierungsgesetz
10.07.2026 · 15:28 Uhr
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