Kassel (dpa) - Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt auch an Probearbeitstagen. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel hervor. In dem konkreten Fall hatte ein 39-Jähriger geklagt, der bei einem Entsorger einen Tag probeweise gearbeitet und sich bei einem Sturz ...

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(1) k408300 · 21. August 2019
Gratulation an den 39-jährigen
 
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