Kassel (dpa) - Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt auch an Probearbeitstagen. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel hervor. In dem konkreten Fall hatte ein 39-Jähriger geklagt, der bei einem Entsorger einen Tag probeweise gearbeitet und sich bei einem Sturz ...