Gesetzesänderung nach Alkohol-Urteil verlangt
«Wenn Städte das Bedürfnis haben, den Alkoholkonsum an bestimmten Orten zu verbieten, sollten Landesgesetze das ermöglichen», sagte der Rechts- und Sozialexperte des Kommunalverbandes, Uwe Lübking, der «Berliner Zeitung» (Mittwoch). «Städte sollten über diese Maßnahme zur möglichen Gewalt- und Alkoholprävention verfügen können.» Anderenfalls sei eine Klagewelle gegen Städte und Gemeinden zu befürchten, in denen Alkoholverbote gelten.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte am Dienstag das vor über einem Jahr erlassene Alkoholverbot für unwirksam erklärt. Die Formulierung in der Polizeiverordnung sei zu pauschal, entschieden die Mannheimer Richter. Damit war die Klage eines Jurastudenten gegen die sogenannte Bermudadreieck-Regelung erfolgreich. Freiburg hatte damit Kriminalität und Gewalt in einem Kneipenviertel bekämpfen wollen. Seit Sommer 2008 waren über das Wochenende Bier und Hochprozentiges im Freien untersagt. Zudem galt ein Aufenthalts- und Alkoholverbot an bestimmten öffentlichen Plätzen.
Die Polizeigewerkschaft bezeichnete das Urteil als unverständlich. «Es dreht sich nicht um ein generelles Alkoholverbot», sagte Konrad Freiberg, der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, der «Berliner Zeitung». «An Orten, wo es nachweisbar zu Gewalttaten wegen des Alkoholkonsums kommt, sollten begrenzte Verbote möglich sein.»