Berlin (dpa) - Das «Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung» gilt seit dem 01. Juli 2017. Es soll dem Staat deutlich mehr Möglichkeiten bieten, durch Verbrechen zusammengetragene Vermögen zu beschlagnahmen. Die Strafverfolgungsbehörden konnten das bisher schon unter bestimmten ...