Karlsruhe (dpa) - Schwiegereltern aufgepasst: Größere Geldgeschenke ans Kind und dessen Partner müssen bei einer Trennung nur noch dann zurückgezahlt werden, wenn die Beziehung ungewöhnlich schnell zerbricht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. In allen anderen Fällen gilt ...