Karlsruhe (dpa) - Schwiegereltern aufgepasst: Größere Geldgeschenke ans Kind und dessen Partner müssen bei einer Trennung nur noch dann zurückgezahlt werden, wenn die Beziehung ungewöhnlich schnell zerbricht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. In allen anderen Fällen gilt ...

Kommentare

(2) Troll · 18. Juni 2019
Wie kommt man denn auf die Idee große Geschenke zu machen, wenn die Beziehung noch nicht dauerhaftes Ausmaß hat?
(1) SHADOWAS84 · 18. Juni 2019
In gewisserweise ein gutes Urteil .
 
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