Gericht weist Schreibers Einspruch zurück
11. Juli 2009, 00:07 Uhr · Quelle: dpa
Ottawa (dpa) - Ein kanadisches Berufungsgericht hat den jüngsten Einspruch von Karlheinz Schreiber gegen seine Auslieferung an die deutsche Justiz zurückgewiesen. Der frühere Waffenlobbyist ist eine Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre. Er ist in Augsburg wegen Betrugs, Bestechung und Steuerhinterziehung angeklagt. Das kanadische Justizministerium hatte angekündigt, Schreiber in Kürze nach Deutschland zu überstellen. Schreiber hatte dagegen Widerspruch eingelegt.