
Bamberg (dpa) - Das Oberlandesgericht Bamberg hat einem Discounter mehrere Werbeaussagen zu E-Zigaretten verboten. Die Entscheidung mit dem Aktenzeichen 3 UKl 30/25 e erging bereits im Januar als einstweilige Verfügung und ist inzwischen rechtskräftig, wie ein Sprecher des OLG bestätigt. Geklagt
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