Dresden (dpa) - Das Arbeitsgericht Dresden hat die unbezahlte Freistellung der Mitarbeiterin eines Seniorenheims wegen fehlender Corona-Impfung als rechtswidrig eingestuft. Im konkreten Fall ging es um eine Köchin, die ihrem Arbeitgeber im vergangenen Frühjahr keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis ...

Kommentare

(1) Radiomann · 04. Februar um 17:59
Fragwürdige Entscheidung, finde ich persönlich nicht okay... Wir, die sich an alles halten, sind dann wieder mal die Dummen....
 
Suchbegriff