Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einem deutschen Single-Vater im Kampf um sein Mitspracherecht bei der Sorge um seine Tochter den Rücken gestärkt. Der Vater sei von deutschen Gerichten, die gegen ein gemeinsames Sorgerecht entschieden hätten, anders behandelt ...

Kommentare

(1) synthpower · 03. Dezember 2009
So ist es richtig. Ich bin zwar kein Single-Papa, aber die bisherige Ungleichbehandlung finde ich unsäglich! Manchmal ist die EU doch nicht so schlecht...
 
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