Gericht: Praxisgebühr bleibt
Kassel (dpa) - Die Praxisgebühr verstößt nach Auffassung des Bundessozialgerichts nicht gegen das Grundgesetz. Die bei jedem ersten Arztbesuch im Quartal von gesetzlich Versicherten zu entrichtenden zehn Euro seien mit dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung vereinbar, urteilten die höchsten Sozialrichter Deutschlands in Kassel. Geklagt hatte ein Mann aus der Nähe von Erlangen.