Gericht: Keine Lottoscheine für Hartz-IV-Empfänger
Köln (dpa) - Die Westdeutsche Lotterie darf keine Lottoscheine an Hartz-IV-Empfänger verkaufen. So lautet ein Gerichtsurteil, das ein Sprecher des Kölner Landgerichts bestätigte. Die Verpflichtung gilt nur für die Westdeutsche Lotterie GmbH in Münster. Bei der Entscheidung handelt es sich um eine Einstweilige Verfügung, die vom Gericht nicht begründet wurde. Beantragt worden war sie vom Sportwetten-Anbieter Tipico. Tipico hatte Westlotto vorgeworfen, gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und den seit 2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrag verstoßen zu haben.