Münster (dts) - Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat den Luftreinhalteplan vom 1. April 2019 für die Stadt Köln für rechtswidrig erklärt. Das Land Nordrhein-Westfalen müsse ihn deshalb fortschreiben, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Nach derzeitigem Stand müssen ...

Kommentare

(1) tibi38 · 12. September 2019
was bin ich froh über den Abzockverein und verlängerten Arm von Toyota mit dem Namen DUH
 
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