Münster (dts) - Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat den Luftreinhalteplan vom 1. April 2019 für die Stadt Köln für rechtswidrig erklärt. Das Land Nordrhein-Westfalen müsse ihn deshalb fortschreiben, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Nach derzeitigem Stand müssen ...