Lüneburg (dpa) - Das bundesweit erste Streckenradar zur Geschwindigkeitskontrolle ist rechtmäßig. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden. Bei dieser Art Radar wird das Tempo nicht an einer einzelnen Stelle gemessen, sondern auf einem gut zwei Kilometer langen Abschnitt. Für ...

Kommentare

(4) Mehlwurmle · 13. November 2019
Nur weil man als Autofahrer nicht erkennt, warum dort ein Tempolimit gilt, heißt das noch lange nicht, dass es nicht gute Gründe dafür gibt, die abseits von "Abzocke" liegen. Und wer sich ans Limit hält, muss auch nichts bezahlen.
(3) flowII · 13. November 2019
knapp zwei km bei 130km/h, wie lang ist da wohl die zeitliche messtrecke... mal kucken wer in physik gepennt hat
(2) Troll · 13. November 2019
@1 Du mußt dich immer an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, egal ob es dort sinnvoll ist oder nicht. In sofern ist es auch in Ordnung wenn Geschwindigkeitskontrollen überall stattfinden. Wer zu schnell fährt, geht ja bewußt das Risiko ein, geblitzt zu werden.
(1) dicker36 · 13. November 2019
Na toll, jetzt kommen noch mehr von diesen Datenkracken und Abzockgeräten. Natürlich sind Geschwindigkeitskontrollen richtig und wichtig, aber bitte auch da wo sie nötig sind und nicht da wo sie das meiste Geld bringen
 
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