Gericht bestraft Bankerin mit Robin-Hood-Ader

Bonn (dpa) - Als elektronischer Robin Hood hat eine Bankerin aus dem Rheinland armen Kunden geholfen und dafür eine Bewährungsstrafe kassiert. Wegen Untreue in 117 Fällen verurteilte das Bonner Landgericht die 62-Jährige zu 22 Monaten Haft auf Bewährung. Das Urteil sei bereits rechtskräftig, sagte ihr Anwalt Thomas Ohm. Die ehemalige Filialleiterin hatte jahrelang Geld von Konten reicher Kunden auf die Konten ärmerer Leute gebucht: insgesamt rund 7,6 Millionen Euro. Für sich selbst zweigte sie keinen einzigen Cent ab.
Prozesse / Kriminalität
23.11.2009 · 19:50 Uhr
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