Leipzig (dpa) - Sachsens AfD darf mit 30 Listenkandidaten bei der Landtagswahl am 1. September antreten. Das entschied der sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig. Demnach war die Entscheidung des Landeswahlausschusses von Anfang Juli rechtswidrig, nur 18 Kandidaten der ursprünglich 61 Plätze ...