Gericht: Anwohner dürfen nicht gegen Castor klagen
Lüneburg (dpa) - Anwohner entlang der Castor-Strecke dürfen nicht gegen die Atommülltransporte klagen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Gericht Revision zu. Geklagt hatten zwei Bürger aus dem Landkreis Lüchow-Dannenberg. Ein Kläger wohnt rund einen halben Kilometer vom Verladebahnhof in Dannenberg entfernt, das Haus einer klagenden Anwohnerin steht wenige Meter neben der Transportstrecke ins Zwischenlager Gorleben.