Karlsruhe (dts) - Das gelockerte Rauchverbot in Bayern ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden. Die Richter kippten in einem Beschluss eine Verfassungsbeschwerde gegen mehrere Vorschriften des Gesetzes, das seit dem 1. August das Rauchverbot in ...

Kommentare

(1) madmike_de · 01. Oktober 2009
Und deswegen heißt es ja auch Raucherschutzgesetz. Weil die Nicht-Raucher werden definitiv nicht geschützt. Komisch in allen ander Ländern klappt es, nur in Deutschland stellt man sich zu blöd an.
 
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