Düsseldorf, 05.11.2025 (lifePR) - Weist eine gebuchte Pauschalreise so gravierende Mängel auf, dass der Urlaub für den Reisenden „objektiv nicht mehr von Interesse“ ist, kann der Veranstalter zur vollen Erstattung verpflichtet sein. Das gilt selbst dann, wenn einzelne Leistungen erbracht wurden. ...

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