Berlin (dts) - Im Zusammenhang mit dem Asylverfahren des Geiselnehmers vom Kölner Hauptbahnhof hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Fehler eingeräumt. Ein Übernahmeersuchen aufgrund der Dublin-Verordnung "hätte innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Asylantragstellung in ...

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