Aachen (dpa) - Als erzieherische Maßnahme gegen Autofahrer hat eine Frau mit ihrer rollenden Gehhilfe eine Hauptverkehrsader in Aachen blockiert. Die 52-Jährige versperrte eine Fahrbahn, indem sie sich eine halbe Stunde auf den Zebrastreifen stellte. Sie fühle sich als Verkehrsteilnehmerin nicht ...

Kommentare

(4) Samaka · 17. Februar 2010
@ 3 definitiv ist relativ, wenn dann wäre das Nötigung, aber "rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung" sehe ich da irgendwie nicht (allerdings bin ich Laie und das stellt jetzt auch keine juristische Beratung dar), bliebe also eine Ordungswiedrigkeit gegen §1 (Grundregeln) wegen gegenseitiger Rücksichtname also um die €10 wenn überhaupt. Soviel zum Thema definitiv ...
(3) k20526 · 17. Februar 2010
@1 gehts noch? Was passiert, wenn dadurch ein wichtiger Transport o.Ä. im Stau steht? Selbstjustiz ist in Deutschland verboten. Die Frau hat definitiv das Gesetz gebrochen und gehört genauso bestraft wie jeder andere Verkehrsteilnehmer.@2 - die Frau ist 52!
(2) Sternensammler · 17. Februar 2010
Betreuung / Heim wär gut. Egal ob man Selbstjustiz nun befürwortet oder nicht, wieviele der "Bestraften" geschah dies Recht? :>
(1) michselber · 17. Februar 2010
das ist mal ne maßnahme.wenn einem was nicht passt nicht meckern sondern reagieren.weiter so
 
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