Hamburg (dpa) - Ein ehemaliger SS-Wachmann des Konzentrationslagers Stutthof hat vor Gericht ausgesagt, dass er mit den Ideologien der Nationalsozialisten nichts habe anfangen können. «Die habe ich nie geteilt. Ich war nicht für die Meinung der SS», sagte der 93-Jährige vor dem Landgericht Hamburg. ...

Kommentare

(11) Mehlwurmle · 19. Januar 2020
Schwierig sowas nach der langen Zeit zu (be)urteilen, es wird ja kaum bis keine Zeugen mehr geben.
(10) tappsi · 18. Januar 2020
@8 u.a durch Zeitzeugen. Es gab wohl auch im 2. Weltkrieg über 22.000 Todesurteile(die meisten wurden Vollstreckt) gegen Desateure. Es gibt sogar in vielen Städten Gedenktafeln oder Denkmäler für diese Ermordeten Personen.
(9) k140791 · 17. Januar 2020
@8 Achso? Und das weisst Du so genau?
(8) tappsi · 17. Januar 2020
@5 für eine Versetzungsanfrage wäre man selbst erschossen worden oder sofort an die vorderste Front gesetzt worden.
(7) k140791 · 17. Januar 2020
@6 Und hast Du meinen Kommentar denn gelesen? Du verstehst ja genauso wenig. Ob er wirklich Schuld auf sich geladen hat, das wird das Gericht klären und nicht Du.
(6) BigDaddy3 · 17. Januar 2020
@5 Hast du eigentlich meinen Kommentar gelesen? Zumindest verstanden hast du ihn offensichtlich nicht. Liegt das vielleicht an einer sehr eingeschränkten und ausschließlich von plakativen Parolen dominierten Sichtweise?
(5) k140791 · 17. Januar 2020
@4 Vielleicht hätte er sich ja auch versetzen lassen können, dorthin, wo er hätte nicht morden müssen. Aber wahrscheinlich gabs ja Geld und andere Vorteile.
(4) BigDaddy3 · 17. Januar 2020
@3 Nur um das vorweg klar zu stellen, ich verabscheue was damals passiert ist zutiefst! Nur wenn ich mir einen 17 oder 18 Jährigen vorstelle, der in diesem Staatssystem aufgewachsen ist und dem dieser Dreck von frühester Kindheit an in der Schule anerzogen wurde und der dann ganz offiziell von staatlichen Behörden den Auftrag bekommt dort diesen Dienst zu tun, dann Frage ich mich, ob er wirklich nur Täter oder selbst auch Opfer war.
(3) k140791 · 17. Januar 2020
@1 Ja, denn es geht auch um Genugtuung für Angehörige und Nachkommen von Opfern. Aber da er ja vermutlich aus Alters- und Gesundheitsgründen um eine Haftstrafe herumkommt, wäre es wünschenswert, dass nach dem Urteil alle sein Gesicht sehen und dass er vor Scham im Boden versinkt. (Natürlich sofern seine Schuld zweifelsfrei festgestellt wird.)
(2) Wasweissdennich · 17. Januar 2020
ein 93-Jähriger vor der Jugendstrafkammer, man weiß ja das deutsche Mühlen auch in den Gerichten langsam mahlen aber die übertreiben es echt
(1) k380748 · 17. Januar 2020
ob das wohl noch Not tut ???? so eine gerichtsverhandlung
 
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