@4
: Ich wollte aber keine Zusammenfassung schreiben sondern meine Kritik an dem zitierten Satz äußern. Zusammenfassend hätte ich geschrieben, dass es eher untypisch ist für unsere Rechtsprechung, dass sie ihn trotz Diagnose und Zeit zur Höchststrafe (schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung) verurteilt haben. Bisher hatte ich eher den Eindruck, dass ich mit meiner Diagnose wohl eher einen automatischen Freispruch in der Tasche hätte. Das wäre nicht gut.
@3
Könnte man die Meldung evtl. auch wie folgt zusammenfassen? Das ist mal wieder typisch für unsere "soziale" Rechtsprechung, dass der Täter für den Mord zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, dass die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde (was eine vorzeitige Entlassung verhindert) und auch noch anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet wurde?
"Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht unter anderem dessen diagnostizierten Sadismus und dass die Taten schon länger zurückliegen." Das ist mal wieder typisch für unsere "soziale" Rechtsprechung. Egal ob psychisch krank oder nicht, kann er Recht von Unrecht unterscheiden? Dann weiß er auch ob das was er getan hat falsch ist. Und wie lange die Tat her ist ist auch egal, Mord bleibt Mord und verjährt zum Glück nicht. Zum Glück haben sie ihn trotzdem hoffentlich gut weggesperrt.
Oh, ja, an den Bremer Vorfall erinnere ich mich. @1
: Ja, völlig richtig, diesen Kerl endgültig aus dem Verkehr zu ziehen. Der kommt auch sicher nicht in 15 Jahren "vorzeitig" frei.