Chalon-sur-Saône (dpa) - Er soll sie wiederholt vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen haben - dann hat sie ihn getötet. Die französische Justiz beleuchtet derzeit den Aufsehen erregenden Fall von Valérie Bacot, die ihren Ehemann vor fünf Jahren umgebracht hat. Wie die französische ...

Kommentare

(24) k293295 · 23. Juni 2021
@22: Oh ja, ich habe Dutzende von Opferschilderungen gehört, wo ich eigentlich mit dem Kopf schütteln wollte, weil es EINFACH UNGLAUBLICH klang, wie leichtes Spiel die Täter hatten. Aber genau DAS macht es den Tätern so UNGLAUBLICH EINFACH. Mich wundert, dass unsere Mainzer Scharlatanin hier noch nicht ihren Senf dazugegeben hat, für die ja immer alles ganz easy ist, wenn die Familie aufgestellt ist. Die würde aus dem Täter ja die Oma und aus dem Opfer den Enkel machen, der Oma beklaut hat.
(23) wimola · 23. Juni 2021
2) allgemein gültigen Antworten gibt. Angst ist und bleibt ein vielschichtiges Problem.
(22) wimola · 23. Juni 2021
@21) Ich vermute, dass "normale Menschen" das wohl kaum wirklich nachvollziehen können. Man wird wohl diese Portion Angst gespürt haben müssen ... (von der ich mich gerade nicht entscheiden kann, ob sie allein dem Vermögen der Manipulation des Täters oder nicht tieferliegend begründet ist), um das wirklich zu verstehen. - Auf durchaus belebten Straßen können manche Opfer nicht um Hilfe bitten ... und auch manchmal danach nicht. Ein verdammt schwieriges Thema, für das es m.E. keine 2)
(21) k293295 · 23. Juni 2021
@20: Moral ist da das größte Problem. Klar ist es unmoralisch, den Ehepartner (m/w/d) zu betrügen, aber soll das wirklich mit Haft- oder Geldstrafe belegt werden? Ok, die Geldstrafe folgt evtl. bei der Scheidung. Was mich in DIESEM Falle wundert: Überall auf der Welt wird man bei der Heirat im Standesamt gefragt, ob es der FREIE WILLE ist, mit dem jeweiligen Partner die Ehe einzugehen. Offenbar hat sie "JA" gesagt. Ja, ich weiß sehr gut um die Manipulationsfähigkeit von Tätern.
(20) wimola · 23. Juni 2021
@19) Danke. - "Recht, Gerechtigkeit und Moral sind leider nicht dasselbe." Leider, überall und vermutlich nicht änderbar ... :(.
(19) k293295 · 23. Juni 2021
@12: In diesem Fall gehts gar nicht um Alk, also sollten wir das lassen. Das wird Mme. Bacot nicht gerecht. @13: Von der Vorbereitung einer weiteren Vergewaltigung steht nichts in der News, und bessere Infomationen hab ich auch nicht, darum lasse ich lieber das Gericht seine Arbeit machen als selbst zu spekulieren. Recht, Gerechtigkeit und Moral sind leider nicht dasselbe. Moralisch ist sie unschuldig, gerecht wäre ein Freispruch aus moralischen Gründen. @16,17,18: Gut beschrieben!
(18) wimola · 23. Juni 2021
3) "Überwinden" ist dann natürlich schon ein ziemlich großer Begriff. Das wird sie vermutlich nicht leisten können. Vielleicht ist es möglich, dass sie ein wenig besser leben kann, als bisher. Mehr ist wohl eher das Glauben an ein Wunder.
(17) wimola · 23. Juni 2021
2) sich selber einweisen lassen möchte. - Aber das ist am Thema vorbei. - Ich kenne das französische Recht diesbezüglich gar nicht und kann nur "meine kleine, ggf. menschliche Sicht dazu äußern. Das ist eben, dass der Peiniger nun einmal tot ist, sie Verursacher ist, aber letztlich ein zerstörter Mensch bleiben wird, dem man nun endlich Hilfe geben sollte. Allein wird sie das kaum überwinden können.
(16) wimola · 23. Juni 2021
@15) Das ist auch bei uns unterschiedlich zu bewerten. Du könntest gerichtlich zwangseingewiesen sein und das ist als "Strafe" zu bewerten. Natürlich gehe ich nicht davon aus, dass (Fallbezogen!!) die Frau sich selber einweist ..;-). - Glaube mir, ich habe leider Erfahrungen in unserem Land, wie schwer es ist, jemanden vor sich selbst schützen zu lassen. Da sind - zumindest bei einer Ersteinweisung, große Hürden zu nehmen und zu bewältigen. Ich glaube, dass es gleich schwierig wäre, wenn man 2)
(15) k63932 · 23. Juni 2021
@14: Eine (Zwangs-, du meinst vermutlich nicht die freiwillige Selbst-)Einweisung kann auch dann stattfinden, wenn eine Gefahr für die jeweilige Person selbst angenommen wird. Zum Beispiel, wenn sie durch das Geschehene so heftig traumatisiert ist, dass sie schwere Depressionen hat und dadurch eine konkrete Selbstmordgefahr besteht. Um dies auszuschließen fehlen mir Infos. Generell gilt: Eine Zwangseinweisung ist nicht(!) als Strafe zu verstehen.
(14) wimola · 23. Juni 2021
@6) Das sehe ich ebenso. - @8 Die Frau braucht keine anschließende Einweisung in die Psychiatrie (weiß auch nicht, ob das in Frankreich ähnlich ist, wie hier). Sie benötigt Hilfe .. - keineswegs unbedingt stationär. Möglicherweise aber doch, aber nicht in Form einer Einweisung. - Ja, sie hat ein Leben beendet. Unberechtigt, keine Frage und dass ist kein/darf kein Freifahrtschein für andere (sein)...
(13) k63932 · 23. Juni 2021
@11: Die Frage ist halt auch, wie das ganze vonstatten gegangen ist. Ich mein, es sie hatte vermutlich vorher noch nie ne Waffe in der Hand. Wenn er z.B. der Vergewaltigung gerade vorbereitet hat, dabei die Waffe ne Sekunde unbeachtet hat, sie das ausgenutzt hat, weil sie das als einzigen Weg sah, der Gefahr zu entkommen und dabei nen "Glücktreffer" (anscheinend wars nur ein Schuss) gelandet hat kann das durchaus Notwehr gewesen sein. Nunja, schaun mer mal, was die Ermittlungen ergeben.
(12) k63932 · 23. Juni 2021
@11: Nein, ab 3 bzw. 3,3 Promille ist man grundsätzlich absolut schuldunfähig ( <link> ). Im Bereich 2...3 Promille ist man meist vermindert schuldfähig . Und das muss dann auch nicht unbedingt ne Sucht gewesen sein - ne einmalige Druckbetankung durch "Freunde" z.B.
(11) k293295 · 23. Juni 2021
@10: Nein, Alk = vermindert schuldfähg -> Entzug/Nachweis über Abstinenz. @9: Das hat in der Vergangenheit weder in Frankreich noch in Deutschland zum Freispruch geführt. Notwehr ist eng begrenzt. ich hab selbst Verständnnis für Mme. Bacot, aber es hätte andere Möglichkeiten gegeben, diesen Peiniger loszuwerden. Von hinten per Genickschuss hinrichten ist keine Notwehr. Dass es GUT ist, dass dieser Kerl tot ist ud keinen weitere Schaden mehr anrichten kann, steht auf nem anderen Blatt.
(10) k63932 · 23. Juni 2021
Übrigens, auch Leute unter Alkeinfluss sind häufig schuldunfähig. Landen da aber auch nicht "unbegrenzt in der Klapse". Ein Maßregelvollzug ist auch nicht verhältnismäßig, da sie höchstwahrscheinlich keine Gefahr für die Allgemeinheit ist.
(9) k63932 · 23. Juni 2021
@8: Das könnte schon Notwehr gewesen sein, indem sie das als einzigen Ausweg empfand, sich aus der permanenten Drohsituation zu befreien. Schließlich wurde sie wohl wiederholt bis ständig mit der Pistole bedroht. Und es kann durchaus sein, dass sich die psych. Probleme, die zur Schuldunfähigkeit im Moment der Tat führen, sich durch die Befreiung gebessert haben.
(8) k293295 · 22. Juni 2021
@6: SchuldUNfähigkeit = unbegrenzt in die Klapse. Immerhin hat sie jemanden getötet. Das überleg diir bitte nochmal. Klar ist da im Vorfeld auch vonn Staats-/Justizseite sehr viel falsch gelaufen, aber Selbstjustiz kann der Rechtsstaat nicht akzeptieren. Sie hat ihm ja nicht bei der Vergewaltigung den Garaus gemacht, was eindeutig Notwehr gewesen wäre. ich hab den Vergewaltiger damals nicht erst auf dem Heimweg erschossen.
(7) ausiman1 · 22. Juni 2021
Freispruch für Sie die nur einen perversen Ehemann und Peiniger um die Ecke gebracht hat.
(6) driverman · 22. Juni 2021
@4 Das halte ich nicht für gerechtfertigt! Jemand mit einer solch beschädigten Psyche ist in meinen Augen nicht schuldfähig. Sie jetzt dafür zu verurteilen das in dem Moment in dem sie sich und ihre Töchter aus dem jahrelangen Martyrium befreite gerade keine akute Gefahr bestand, wäre ein Hohn und Schlag ins Gesicht für alle Mißbrauchsopfer. Das sie Therape braucht ist keine Frage, aber bitte als Hilfe und nicht im Rahmen einer Verurteilung.
(5) thatsme · 22. Juni 2021
Für mich ist es Notwehr
(4) k293295 · 22. Juni 2021
Ein Schuss in den Nacken, während gerade keine Tat stattfand, ist weder Notwehr noch Selbstverteidigung. Mme. Bacot ist aber mindestens vermindert schuldfähig durch ihr erlittennes Leid. Um eine Wiederholungsgefahr endgültig auszuschließen, sollte sie zur höchstmöglichen Bewährungsstrafe verurteilt werden - denn natürlich ist die Hinrichtung des Peinigers falsch. Bewährungauflage sollte eine Psychotherapie sein, damit sie nicht nochmal auf "so einen" reinfällt.
(3) k63932 · 22. Juni 2021
Also zumindest nach deutschem Recht wäre das höchstens Totschlag, ich sehe kein Mordtatbestandsmerkmal. Wenn es nicht eh Notwehr gewesen ist.
(2) Shoppingqueen · 22. Juni 2021
Es ist Justizversagen, wenn ein Täter selbst nach Verurteilung die gleichen Taten mit den gleichen Opfern wieder und wieder begehen kann. Auf der Anklagebank sollten die Richter sitzen!
(1) Fan2016 · 22. Juni 2021
Für mich Selbsverteidigung
 
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