Berlin (dpa) - Eine Berlinerin soll wegen eines Hasskommentars zu Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor Gericht kommen. Die Staatsanwaltschaft klagte die 46-Jährige wegen Beleidigung und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten an, wie die Berliner Behörde am Freitag mitteilte. Die Frau ...

Kommentare

(6) CharlyZM · 18. März um 20:47
Ich mag ihn nicht, aber ihn als geisteskrank zu nennen , das käme mir nicht in den Sinn, geschweige ihm den Tod zu wünschen. Für mich ist der Tod auch keine Bestrafung, nach einem Tod leiden immer die hinterbliebenen und nicht der / die Toten selber. Schon deshalb würde ich keinem den Tod wünschen. Und geisteskrank würde ich auch nie jemand bezeichen, denn bei sowas handelt es sich um eine ernstzunehmede Krankheit und damit beleidigt man nur die daran wirklich erkrankt sind.
(5) knueppel · 17. März um 15:49
@4 Ich muss gestehen, nur die Überschrift gelesen und ansonsten den Artikel nur überflogen zu haben. So etwas sollte man definitiv strafrechtlich verfolgen.
(4) truck676 · 17. März um 15:02
@1 "Sie habe Lauterbach als «geisteskrank» bezeichnet und seinen Tod gefordert." Es geht hier wohl weniger darum, dass "geisteskrank" als Beleidigung angesehen wird, sondern darum, dass die Angeklagte zum Mord aufruft!
(3) commerz · 17. März um 13:14
grundsätzlich sollten viele ihre Wortwahl überdenken. Persönlich finde ich den Minister in einigen Positionen durch aus kritisch und in anderen sogar Vorbildlich.
(2) tripe · 17. März um 13:12
Reich mal als "Normalbürger" so eine Klage ein. Kannste direkt wieder gehen...
(1) knueppel · 17. März um 13:03
Um "Geisteskrank" als Beleidigung zu werten, muss man schon viel Phantasie haben. Und ich bin alles andere als ein Unterstützer dieser Idioten (das war jetzt eine), die sich im Netz über die Regierung und speziell Lauterbach auslassen, ohne auch nur ein einziges Argument vorzuweisen.
 
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