Frankfurts Neuer Handelsgerichtshof: Ein Meilenstein für Wirtschaftsstreitigkeiten
Der Finanzplatz Frankfurt erhält eine bedeutende Verstärkung: Ab sofort steht mit dem "Commercial Court Frankfurt" eine neue Anlaufstelle für die Dauerlösung von Wirtschaftsstreitigkeiten zur Verfügung. Nach der Aufnahme der Arbeit im Juli feiert der Gerichtshof nun offiziell seine Eröffnung. Die beiden Senate sind Teil des Oberlandesgerichts Frankfurt und befinden sich in Büroräumen am fransösen des Gerichtsviertels.
Eine bemerkenswerte Besonderheit dieser Einrichtung ist die Möglichkeit, Verfahren komplett in englischer Sprache zu führen, sofern beide Streitparteien zustimmen. Zudem ist der Gerichtshof auf eine Tatsacheninstanz beschränkt, was im Anschluss eine rasche Überprüfung durch den Bundesgerichtshof erlaubt. Eine Voraussetzung für die Verfahren ist ein Mindeststreitwert von 500.000 Euro. Sollten die Parteien eine rasche Lösung anstreben und sich nicht auf den beschleunigten Prozess einigen, stehen zunächst am Landgericht Frankfurt drei Kammern für Handelsrecht und drei Zivilkammern bereit. Diese sind als "Commercial Chambers" bekannt.
Die Einführung dieses Gerichtshofs bietet eine staatliche Alternative zu privaten Schiedsgerichten und folgt einem Reformkurs, der seit 2023 möglich ist. In zahlreichen größeren Bundesländern und Stadtstaaten wurde dieser Schritt bereits umgesetzt. Justizminister Christian Heinz von der CDU betont, dass damit nicht nur ein attraktives Angebot für die Wirtschaft geschaffen wird, sondern auch die Möglichkeit, umfassende und komplexe Wirtschaftsverfahren staatlich in Hessen zu führen. Die Leitung der beiden Senate übernehmen die qualifizierten OLG-Richter Ulrike Willoughby und Jens-Daniel Braun.

