Frage der Woche: Was kostet eine Zahnspange?

  • Schätzungen zufolge trägt mehr als die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland mindestens zwei bis vier Jahre lang eine Zahnspange.
  • Die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung liegen in vielen Fällen bei mehreren Tausend Euro und werden nur zum Teil von der Krankenkasse übernommen.
  • Der Bundesrechnungshof kritisiert: Der medizinische Nutzen der Behandlungen ist nicht ausreichend erforscht.

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für kieferorthopädische Behandlungen haben sich zwischen den Jahren 2008 und 2016 fast verdoppelt. Angesichts dieser Tendenz berichtete der Bundesrechnungshof kürzlich über Ausgaben von jährlich rund 1,1 Milliarden Euro und zweifelt gleichzeitig den medizinischen Nutzen der Behandlungen an.

Steht eine kieferorthopädische Behandlung für den Nachwuchs an, sollten sich Eltern gut über die vorgesehenen Leistungen und die entsprechenden Kosten informieren. Am besten stellen sie auch vorher sicher, ob sie für mögliche Zusatzleistungen wie zum Beispiel spezielle Zahnreinigungen, hübsche Brackets, Versiegelungen oder Retainer, selbst aufkommen müssen.

Wie viel kann eine Zahnspange kosten?

Vielen Kindern und Jugendlichen wird früh vom Zahnarzt oder Kieferorthopäden nahegelegt, eine Zahnspange zu tragen, um Fehlstellungen zu korrigieren oder Kieferprobleme zu beheben. Die genauen Kosten für eine feste oder lose Zahnspange sind schwer zu beziffern, da es immer auf die individuelle Diagnose und die Meinung des behandelnden Arztes ankommt. Hier gilt: Die Schwere der Kieferstellung bestimmt die notwendigen Leistungen und die damit einhergehenden Kosten. Schätzungsweise liegen die Gesamtkosten für eine langjährige Behandlung bei 6.000 Euro oder mehr.

Die Beteiligung der Krankenkasse an den Behandlungskosten ist abhängig vom Schweregrad der Diagnose. Dieser wird mit der sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) festgelegt. Sie reicht von einer leichten Zahnfehlstellung über eine deutliche bis hin zur sehr starken Zahn- oder Kieferfehlstellung. Kassenleistung gibt es erst ab KIG 3-5.

Trotzdem die Krankenkasse einige Kosten übernimmt, summiert sich der Betrag, den die Eltern stemmen müssen, durch mögliche Zusatzbehandlungen oder Methoden, die effektiver, schmerzarmer oder ästhetischer durchgeführt werden, oft auf mehr als 1.000 Euro. Zudem müssen Eltern oft in Vorkasse gehen. Denn die Krankenkasse übernimmt zunächst 80 Prozent der Kosten und erst nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung die verbleibenden 20 Prozent.

Nur wenige Patienten ziehen medizinischen Nutzen aus Behandlung

Immer wieder führen Gesundheitsexperten die Diskussion, ob die Therapie durch eine Zahnspange medizinisch notwendig ist oder nicht. Argumente wie ein Knacken im Kiefergelenk, Knochenschmerzen oder Arthrose seien "nicht eindeutig widerlegt", erklärte Jens Türp, Professor für Zahnmedizin an der Universität Basel, der Süddeutschen Zeitung. Der Bundesrechnungshof zweifelte jüngst den Nutzen und den Erfolg der kieferorthopädischen Behandlung durch Zahnspangen an. Auch die Krankenkassen fordern eine wissenschaftlichere Untersuchung über die Ziele und Erfolgschancen einer Therapie, auch zugunsten ihrer Kunden.

Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes sollen die Behandlungen "zweckmäßig und wirtschaftlich sein" und "das Maß an Notwendigkeit nicht überschreiten". Denn nur ein geringer Anteil der Patienten zieht wirklich medizinischen Nutzen aus der Therapie, meist bei starken bis schwerwiegenden Kieferanomalien.

Wann lohnt sich eine Zusatzversicherung?

Leistungen, die über den Rahmen der üblichen Behandlung hinausgehen, müssen die Eltern selbst zahlen. Extrakosten können unter anderem durch Anpassungen am Aussehen der Brackets und am Komfort der Zahnspange, Verlustkosten bei einer losen Klammer oder eine Verlängerung der Tragedauer, weil sie nicht regelmäßig getragen wurde, entstehen.

In Anbetracht der hohen Ausgaben können Eltern für ihr Kind mit einer Zahnzusatzversicherung zusätzliche Kosten einsparen, wenn diese kieferorthopädische Leistungen abdeckt. Hierbei sollten sie jedoch darauf achten, den Schutz rechtzeitig abzuschließen, also noch bevor bei dem Kind eine Kieferfehlstellung oder Ähnliches festgestellt wird. Ob der Nachwuchs früher oder später eine Zahnspange benötigt, ist natürlich nicht in Stein gemeißelt. Dennoch ist mit der Versicherung im Fall von später auftretenden hohen Behandlungskosten vorgesorgt.

Krankenzusatzversicherung
[finanzen.de] · 27.04.2018 · 08:56 Uhr
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