Fotos von Arbeitnehmern dürfen nur mit Genehmigung auf die Homepage
20. August 2012, 14:42 Uhr · Quelle: dpa
Frankfurt/Main (dpa) - Fotos von Arbeitnehmern dürfen nicht ohne deren Zustimmung auf der Homepage ihres Unternehmens erscheinen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden. Die Richter begründeten dies mit den Persönlichkeitsrechten. Sie gaben der Klage einer Bankkauffrau statt. Die Bank hatte die Frau zweimal abgebildet. Zunächst mit ihrem Ausbildungsjahrgang und danach als Teilnehmerin einer Geschäftstagung. Eine Einwilligung war vorher nicht eingeholt worden. Nachdem die Arbeitnehmerin zu einem Konkurrenzunternehmen wechselte, verlangte sie die Löschung der Bilder.