Fotografieren unter den Rock soll Straftat werden

Berlin (dpa) - Wer Frauen unter den Rock fotografiert, begeht bisher meist keine Straftat - das ändert die Bundesregierung jetzt per Gesetz.

Das sogenannte Upskirting, bei dem Täter mit Selfie-Sticks und Smartphone auf Rolltreppen, Gehwegen oder in Treppenhäusern Fotos und Filme unter Röcke und Kleider machen, soll härter bestraft werden. Gleiches gilt für ungewollte Fotos ins Dekolleté, wie das Bundeskabinett beschloss. Der Bundestag muss den Änderungen allerdings noch zustimmen.

«Einer Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt zu fotografieren ist eine demütigende, durch nichts zu rechtfertigende Verletzung ihrer Intimsphäre», erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Häufig würden diese Fotos in Chatgruppen geteilt oder sogar kommerziell vertrieben. Zahllose Betroffene hätten sich an sie gewandt, hatte die Ministerin zuvor berichtet.

Bisher gilt das Fotografieren unter den Rock meist als Ordnungswidrigkeit. Es wird nur dann als Straftat geahndet, wenn der Täter das Opfer berührt oder zusätzlich beleidigt und erniedrigt. Das aber biete keinen effektiven Schutz und mache Tätern nicht klar, dass ihr demütigendes und herabwürdigendes Verhalten absolut inakzeptabel sei, hatte Lambrecht bereits deutlich gemacht, als sie das Gesetz im September auf den Weg brachte.

Zuvor hatten zwei junge Frauen eine Online-Petition gestartet, um Upskirting unter Strafe zu stellen. Mehr als 100.000 Unterzeichner schlossen sich an. Die Initiatorinnen Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg berichteten, die Intimfotos landeten häufig auf Pornoseiten und anderen Online-Plattformen. Auf vielen der Bilder seien die Frauen identifizierbar. Opfer hätten ihnen von Vorfällen in der Schule, am Arbeitsplatz, in der S-Bahn, auf Konzerten oder im Supermarkt erzählt. Auch Männer in Kilts, den typischen schottischen Röcken, seien unter den Opfern - und Frauen unter den Tätern.

Anders als das Fotografieren wird das Veröffentlichen solcher Bilder schon länger als Straftat gewertet. Seit 2015 drohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, wenn Bilder ins Internet gestellt werden, die dem Ansehen der Abgebildeten erheblich schaden können. Betroffene können zudem die sofortige Löschung, Schadenersatz und gegebenenfalls eine Geldentschädigung verlangen.

Auch Gaffer etwa bei Verkehrsunfällen drohen künftig deutlich härtere Strafen. Unfall-Tote zu filmen oder zu fotografieren soll künftig mit Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Das Kabinett beschloss, dass das «Herstellen und Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt» als Straftat gewertet werden soll. Auch dieser Änderung muss der Bundestag noch zustimmen.

Bislang schützt das Strafrecht nur lebende Menschen vor entwürdigenden Bildern. Bei Toten - etwa Opfern von Verkehrsunfällen oder Gewaltverbrechen - werden solche Aufnahmen nur als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht gewertet. Zugleich tauchen solche Bilder immer häufiger auf, weil Handykameras allgegenwärtig sind und die Anonymität des Internets die Hemmschwelle für eine Verbreitung senkt. Angehörige können lediglich die Löschung auf Internetseiten verlangen.

«Verletzte Unfallopfer oder gar Tote aus reiner Sensationsgier zu fotografieren, ist widerlich und verstößt gegen die Grundregeln menschlichen Anstands», erklärte Lambrecht. Für Menschen, die in einem solchen Moment nichts anderes im Sinn hätten als Fotos zu schießen, fehle ihr jedes Verständnis. Dass sie für die Veröffentlichung auch noch mit Likes und Kommentaren belohnt würden, sei «einfach nur gruselig», sagte die Ministerin der «Neuen Osnabrücker Zeitung». Außerdem behinderten die Gaffer häufig die Rettungskräfte.

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Petition
Kabinett / Kriminalität / Unfälle / Internet / Strafen / Fotos / Upskirting / Gaffer / Deutschland
13.11.2019 · 16:07 Uhr
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