Karlsruhe (dpa) - Das Onlinebewertungsportal Yelp darf seine in Sternen ausgedrückte Gesamtbewertung von Unternehmen auf eine automatisierte Auswahl stützen. Das entschied der Bundesgerichtshof im Streit zwischen einer Betreiberin mehrerer Fitnessstudios im Raum München und dem Internet-Unternehmen. ...

Kommentare

(1) Grizzlybaer · 14. Januar 2020
Leider ist es so, dass diese Bewertungen sehr geschäftsschädigend sein können. Vor allem wenn sie nicht auf "Richtigkeit" überprüft werden!
 
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