Berlin - Das Bundesfinanzministerium hat die Pläne von Ressortchef Lars Klingbeil (SPD) verteidigt, die Reduzierung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von Unternehmen wieder rückgängig zu machen. Klingbeil habe gesagt, dass die Bekämpfung von Steuerbetrug eine Frage der Gerechtigkeit sei, ...

Kommentare

(5) tchipmunk · 24. Juni um 12:45
@3 Das hat schon Sinn gemacht, denn es ist nicht vermittelbar, dass Steuerstrafverfahren und die damit zusammenhängenden Ermittlungen 10 Jahre brauchen, und selbst da einige noch in die Verjährung reinlaufen. Man hat sogar den Eindruck, dass diese Dinge "von oben" sogar noch behindert werden, wenn man sich die Geschehnisse um die StAin Brorhilker bei der Cum-Ex-Sache anschaut. Bei 8 Jahren wäre man halt gezwungen gewesen, personell aufzurüsten.
(4) anddie · 23. Juni um 14:17
Ich sehe da auch weniger ein Problem. Die meisten Unternehmen haben die Belege eh digital vorliegen und nicht mehr in Papierform. Und diejenigen, die alles in Papierform aufheben, haben garantiert als "Jäger und Sammler" noch Unterlagen aus den letzten 20 Jahren. Erkenne auch nicht wirklich einen Mehrwert zum Bürokratieabbau. So ein Ordner liegt nach Jahren sortiert irgendwo rum und keiner guckt da rein.
(3) DaSixPac · 23. Juni um 13:36
@1 Um die geht es ja auch nicht. Jetzt dürfen halt die Belege von 2017 erstmal nicht entsorgt werden... Und ich denke, es ist kein hoher Bürokratieaufwand, die Belege zwei Jahre länger vorzuhalten. Das, was die FDP da einst machte, hatte nie wirklich Sinn gemacht... Bei Steuerhinterziehung kann man zehn Jahre aufgreifen und dann kann man keine Belege prüfen?!?
(2) skloss · 23. Juni um 12:56
Sehe ich wie @1 - Täuschung/Beruhigung für die Wähler. Der Cum-Drops ist eh gelutscht. Danke, -Merkel- SPD 😂
(1) tchipmunk · 23. Juni um 12:51
Wenn man die 10 oder 9 Jahre alten Belege nu weggeschmissen hat, da sind se halt weg, die kommen deswegen auch nicht wieder, wenn die Aufbewahrungsfrist wieder verlängert wird.
 
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