man kann natürlich auch den "steuerwert" vom raffgierigen staatsfiscus zu grunde legen, der würde dann evtl. so lauten:wie @
4 geschrieben hat, mit der ergänzung des ertragswertes,der dann als zu versteuerndes vermögen bei der grundsteuer,der mehrwertsteuer usw. angerechnet werden müsste. abschreibungen sind ja keine mehr zu machen der klotz 200jahre zu alt,ausser man verkauft diesen von eine dioziöse zur anderen,jeweils nach 50 jahren,so entstünde immer wieder die 50jährige "abschreibung"lol^^