Berlin - Die FDP-Fraktion im Bundestag will eine Ausweitung der Todesdefinition als Voraussetzung für die Organspende. So soll künftig auch der Herz-Kreislauf-Stillstand Grundlage für eine Organentnahme sein - bisher musste zwingend der Hirntod nachgewiesen werden. Dies geht aus dem Entwurf eines ...

Kommentare

(1) Pontius · 15. Oktober um 06:03
Noch mehr Menschen könnte man aktivieren, wenn man die Widerspruchslösung nutzen würde. Außerdem klingt es so, als würde es nur die bisherigen Organspendeausweisbesitzer betreffen und nicht die Angehörigen, welche dann darüber entscheiden könnten.
 
Suchbegriff