Also wenn man die Erläuterungen auf heise.de zur Inzidenz und deren Probleme bei der Berechnung unter
<link> durchliest, kann man dem Schussabsatz dort ("Als Fazit bleibt festzuhalten: Was eine Inzidenz ist, das entscheidet das RKI, das ist so wie die gute (alte) Abseitsregel beim Fußball: Abseits ist, wenn der Schiedsrichter pfeift.") nur zustimmen. Dadurch gibt es wieder ein Gesetz mit groben handwerklichen Fehlern, was höchstwahrscheinlich deswegen vom BVerfG gekippt wird.