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3 Genau, das ist Oppositionsarbeit und es ist gut, daß wir die haben! Leider ist die Argumentation in Teilen schlicht nicht haltbar: Bei aller Bürokratie, antragsberechtigt sind ohnehin nicht die Schulen selbst, sondern deren Schulträger, also die Kommunen. Diese müssen also darauf achten, die nicht ganz einfachen Regeln einzuhalten, um die Förderung abrufen zu können. Bei den Schulen verbleibt natürlich die "Arbeit", sich um ein Konzept hinter der Technik (besser vor der Technik) zu kümmern.