FDP setzt sich für erweiterte Todesdefinition bei Organspenden ein
Die Freie Demokratische Partei im Bundestag strebt eine Neuerung in der Organspendepolitik an: Künftig soll neben dem Nachweis des Hirntods auch der Herz-Kreislauf-Stillstand als Grundlage für eine selbstbestimmte Organentnahme dienen. Ziel dieser Initiative ist es, die Anzahl potenzieller Organspender zu erhöhen, erklärte die Rechtspolitikerin Katrin Helling-Plahr. Diese Maßnahme respektiere das Selbstbestimmungsrecht des Individuums im Kontext des eigenen Lebensendes. Ein Positionspapier mit dieser Forderung soll laut Informationen, die der Zeitung "Welt" vorliegen, schon am kommenden Dienstag innerhalb der Fraktion zur Abstimmung stehen. Dazu gehören Änderungen, durch die potenzielle Spender ihre Entscheidung sowohl im Organspende-Register als auch auf Ausweisen in einem eigens dafür vorgesehenen Feld dokumentieren können. Aus medizinischer Perspektive gebe es keinen universellen Standard für die Definition des Todes, betonte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Andrew Ullmann. Der klinisch festgestellte Kreislaufstillstand könne dem Hirntod gleichgesetzt werden, da seine Feststellung weitaus einfacher und dennoch zuverlässig sei. Im Gegensatz dazu erfordert die Diagnose des Hirntods einen erheblichen Aufwand, was die Anzahl an Spendern automatisch reduziere. Der dringende Bedarf an Organen wie Nieren, Lebern und Herzen für schwerkranke Patienten ist ungebrochen. 2022 spendeten lediglich 965 Verstorbene Organe, während rund 8.400 Menschen auf den Wartelisten standen, so die Deutsche Stiftung Organtransplantation.