Fast vier Jahre Haft für deutschen PKK-Chef

Düsseldorf (dpa) - Der ehemalige Deutschland-Chef der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK ist in Düsseldorf zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht sprach den 48-Jährigen wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung und Nötigung schuldig.

Das Gericht habe keinen Zweifel daran, dass die PKK in Deutschland «weiterhin systematisch Straftaten begeht» und «der führende Funktionärskörper eine kriminelle Vereinigung» bilde, sagte der Vorsitzende Richter Lutz Braunöhler.

Hüseyin A. hatte die PKK in Deutschland unter dem Decknamen «Colak» («Der Einarmige») ein knappes Jahr lang geführt. Den ihm unterstellten Gebietsverantwortlichen habe er konspirativ Anweisungen erteilt, oft per SMS. Demonstrationen seien dabei als Hochzeiten, Polizisten als Onkels oder Geld als Schafe bezeichnet worden.

Im August 2007 hatte er eine 21-jährige Kurdin mit einer Morddrohung zur Abtreibung eines Kindes gezwungen, das sie von einem Stuttgarter PKK-Funktionär erwartete. Der Vater des Kindes sei von der PKK-Europaführung zur Bestrafung in den Irak geschickt worden. Die PKK gestattet ihren Kadern in der Regel weder Beziehungen noch eine Familie. Während «Colak» die junge Kurdin zur Abtreibung zwang, habe er selbst heimlich eine Liebesbeziehung zu einer geschiedenen Türkin unterhalten.

Hüseyin A. war 1981 in der Türkei wegen seiner PKK-Aktivitäten zum Tode verurteilt worden und hatte mehr als 20 Jahre in türkischen Gefängnissen gesessen. Dass er dabei schwer gefoltert wurde, habe der Angeklagte «glaubhaft» dargelegt, erkannte das Gericht an. In der Türkei drohen ihm weitere knapp 24 Jahre Haft.

Als im Jahr 2003 anerkannter Asylbewerber habe der 48-Jährige zuletzt in Detmold erst von Sozialhilfe und später von Hartz IV gelebt, derweil er hauptberuflich als PKK-Kader agierte. Arbeitsangebote habe er durch Vorlegen eines fingierten Arbeitsvertrages unterlaufen.

Die Verteidiger hatten für A., der die Vorwürfe als «Missverständnis» bestritten hatte, einen Freispruch beantragt und hilfsweise maximal drei Jahre und neun Monate Haft. Die Bundesanwaltschaft hatte vier Jahre beantragt.

Prozesse / Extremismus
31.07.2009 · 14:37 Uhr
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